- Artikel 2 – Ersuchte Gerichte
- Artikel 3 – Zentralstelle
- Artikel 5 – Für die Ausfüllung des Formblatts zugelassene Sprachen
- Artikel 6 – Zugelassene Übermittlungswege der Ersuchen und der sonstigen Mitteilungen
- Artikel 17 – Zentralstelle oder für Entscheidungen in Bezug auf Anträge auf unmittelbare Beweisaufnahme zuständige Behörde(n)
- Artikel 21 – Von den Mitgliedstaaten geschlossene Übereinkünfte oder Vereinbarungen, die die Bedingungen nach Artikel 21 Absatz 2 erfüllen
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Zu beachten: Die Verordnung (EG) Nr. 1206/2001 des Rates wurde zum 1. Juli 2022 durch Verordnung (EU) 2020/1783 des Europäischen Parlaments und des Rates ersetzt.
Mitteilungen im Rahmen der neuen Verordnung sind hier abrufbar!
Artikel 2 – Ersuchte Gerichte
Das rumänische für den Empfang der Ersuchen zuständige Gericht ist das Gericht, in dessen Zuständigkeitsbereich der von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union angeforderte Beweis aufzunehmen ist.
Artikel 3 – Zentralstelle
Zentralbehörde
Die rumänische Zentralbehörde ist das Ministerium der Justiz.
Ministerium der Justiz (Ministerul Justiţiei)
Direktion für internationales Recht und justizielle Zusammenarbeit (Direcţia Drept Internaţional şi Cooperare Judiciară)
Dienst für internationale justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen (Serviciul Cooperare judiciară internațională în materie civilă)
Strada Apollodor 17, Sector 5, Bucureşti, Cod 050741
Tel.: + 40372041077, Sekretariat
Tel.: + 40372041083, + 40372041218 (Dienst für internationale justizielle Zusammenarbeit in Zivil- oder Handelssachen)
Fax: + 40372041079; + 40372041084
E-Mail-Adresse: dreptinternational@just.ro; ddit@just.ro
Artikel 5 – Für die Ausfüllung des Formblatts zugelassene Sprachen
Übermittlung der Ersuchen und sonstige Kommunikation: Rumänisch
Artikel 6 – Zugelassene Übermittlungswege der Ersuchen und der sonstigen Mitteilungen
Die Dokumente können postalisch oder per Fax übermittelt werden.
Artikel 17 – Zentralstelle oder für Entscheidungen in Bezug auf Anträge auf unmittelbare Beweisaufnahme zuständige Behörde(n)
Ministerium der Justiz (Ministerul Justiţiei)
Direktion für internationales Recht und justizielle Zusammenarbeit (Direcţia Drept Internaţional şi Cooperare Judiciară)
Dienst für internationale justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen (Serviciul Cooperare judiciară internațională în materie civilă)
Strada Apollodor 17, Sector 5, Bucureşti, Cod 050741
Tel.: + 40372041077, Sekretariat
Tel.: + 40372041083, + 40372041218 (Dienst für internationale justizielle Zusammenarbeit in Zivil- oder Handelssachen)
Fax: +4037204 1079
E-Mail-Adresse: dreptinternational@just.ro; ddit@just.ro
Artikel 21 – Von den Mitgliedstaaten geschlossene Übereinkünfte oder Vereinbarungen, die die Bedingungen nach Artikel 21 Absatz 2 erfüllen
Entfällt.
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