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ZUSTÄNDIGE GERICHTE/BEHÖRDEN SUCHEN
Mit der nachstehenden Suchfunktion können Sie das/die für einen bestimmten EU-Rechtsakt zuständige(n) Gericht(e) bzw. Behörde(n) identifizieren. Hinweis: Wir bemühen uns um größtmögliche Richtigkeit der Ergebnisse. Dennoch kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass die Zuständigkeit nicht genau bestimmt werden konnte und Sie daher möglicherweise nicht fündig werden.
Artikel 67 (a)
Die Namen und Anschriften der Zentralen Behörden gemäß Artikel 53 sowie die technischen Kommunikationsmittel:
Central Authority for International Child Abduction
Department of Justice
7 Ely Place
Dublin 2
Telefon: +353 (1) 602 8202
E-Mail internationalchildabduction@justice.ie
Artikel 67 (b)
Die Sprachen, die gemäß Artikel 57 Absatz 2 für Mitteilungen an die Zentralen Behörden zugelassen sind: Irisch, Englisch.
Artikel 67 (c)
Die Sprachen, die gemäß Artikel 45 Absatz 2 für die Bescheinigung über das Umgangsrecht und die Rückgabe des Kindes zugelassen sind: Englisch, Irisch.
Artikel 21 und 29
Anträge nach den Artikeln 21 und 29 sind bei folgenden Gerichten zu stellen:
- in Irland beim High Court.
Artikel 33
Der Rechtsbehelf nach Artikel 33 ist bei folgenden Gerichten einzulegen:
- in Irland beim High Court.
Artikel 34
In Irland ein auf Rechtsfragen beschränktes Rechtsmittel beim Court of Appeal (der irischen Verfassung zufolge ist der Supreme Court direkte Rechtsmittelinstanz für Entscheidungen des High Court, wenn entsprechende außerordentliche Umstände vorliegen; unter bestimmten in der Verfassung festgelegten Bedingungen ist der Supreme Court auch Rechtsmittelinstanz für Entscheidungen des Court of Appeal)
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Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.