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ZUSTÄNDIGE GERICHTE/BEHÖRDEN SUCHEN
Mit der nachstehenden Suchfunktion können Sie das/die für einen bestimmten EU-Rechtsakt zuständige(n) Gericht(e) bzw. Behörde(n) identifizieren. Hinweis: Wir bemühen uns um größtmögliche Richtigkeit der Ergebnisse. Dennoch kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass die Zuständigkeit nicht genau bestimmt werden konnte und Sie daher möglicherweise nicht fündig werden.
Artikel 67 (a)
Die Namen und Anschriften der Zentralen Behörden gemäß Artikel 53 sowie die technischen Kommunikationsmittel:
Justizministerium der Republik Litauen
Gedimino ave. 30/1
LT - 01104 Vilnius
Telefon: +370 5 2662933
Fax: +370 5 2625940
Ministerium für Arbeit und Soziales
A. Vivulskio str., 11
LT - 03610 Vilnius
Telefon: +370 5 266 42 01
Fax: +370 5 260 38 13
Artikel 67 (b)
Die Sprachen, die gemäß Artikel 57 Absatz 2 für Mitteilungen an die Zentralen Behörden zugelassen sind: Litauisch, Englisch.
Artikel 67 (c)
Für die Bescheinigung über das Umgangsrecht und die Rückgabe eines Kindes – Artikel 45 Absatz 2: Litauisch.
Artikel 21 und 29
Anträge gemäß den Artikeln 21 und 29 sind bei folgenden Gerichten oder zuständigen Behörden zu stellen:
-in Litauen beim Lietuvos apeliacinis teismas.
Artikel 33
Der Rechtsbehelf gemäß Artikel 33 ist bei folgenden Gerichten einzulegen:
-in Litauen beim Lietuvos apeliacinis teismas.
Artikel 34
Rechtsbehelfe gemäß Artikel 34 können nur eingelegt werden:
-in Litauen: Lietuvos Aukščiausiasis Teismas [Kassationsbeschwerde beim Obersten Gerichtshof].
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