Brüssel-IIa-Verordnung – Ehesachen und Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung

Polen

Inhalt bereitgestellt von
Polen

ZUSTÄNDIGE GERICHTE/BEHÖRDEN SUCHEN

Mit der nachstehenden Suchfunktion können Sie das/die für einen bestimmten EU-Rechtsakt zuständige(n) Gericht(e) bzw. Behörde(n) identifizieren. Hinweis: Wir bemühen uns um größtmögliche Richtigkeit der Ergebnisse. Dennoch kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass die Zuständigkeit nicht genau bestimmt werden konnte und Sie daher möglicherweise nicht fündig werden.

Polen

Familienrecht – Brüssel-IIa-Verordnung – Ehesachen und Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung


*muss ausgefüllt werden

Artikel 67 (a)

Die Namen und Anschriften der Zentralen Behörden gemäß Artikel 53 sowie die technischen Kommunikationsmittel:

Minister Sprawiedliwości

Zadania organu centralnego wykonuje

Wydział Międzynarodowych Postępowań Rodzinnych

Departament Spraw Rodzinnych i Nieletnich

Al. Ujazdowskie 11

00-950 Warszawa

Tel.: (+48) 22 23 90 470

Fax: (+48) 22 89 70 321

E-Mail: sekretariat.dsrin@ms.gov.pl oder polandchildabduction@ms.gov.pl

Artikel 67 (b)

Die Sprachen, die gemäß Artikel 57 Absatz 2 für Mitteilungen an die Zentralen Behörden zugelassen sind: Polnisch, Deutsch, Englisch.

Artikel 67 (c)

Für die Bescheinigung über das Umgangsrecht und die Rückgabe eines Kindes - Artikel 45 Absatz 2: Polnisch.

Artikel 21 und 29

Anträge gemäß den Artikeln 21 und 29 sind bei folgenden Gerichten oder zuständigen Behörden zu stellen:

in Polen beim Bezirksgericht (sąd Okręgowy).

Artikel 33

Der Rechtsbehelf gemäß Artikel 33 ist bei folgenden Gerichten einzulegen:

in Polen beim Appellationsgericht (sąd apelacyjny).

Artikel 34

Rechtsbehelfe gemäß Artikel 34 können nur eingelegt werden:

- in Polen: Kassationsbeschwerde an den Obersten Gerichtshof (sąd Najwyższy).

 

Diese Webseite ist Teil von „Ihr Europa“.

Ihre Meinung zum Nutzen der bereitgestellten Informationen ist uns wichtig!

Your-Europe

Letzte Aktualisierung: 04/09/2024

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.