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1 Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf Zivilverfahren
1.1 Fristen in Zivilverfahren
In Bezug auf Gerichtsverfahren wurden bislang keine Maßnahmen eingeführt.
1.2 Gerichtsorganisation und Justiz
Die schwedischen Gerichte, die von der Regierung unabhängig sind, haben verschiedene Maßnahmen ergriffen, um der aktuellen Situation zu begegnen. Im Allgemeinen wurden mehr Anhörungen als üblich abgesagt, vor allem wegen Krankheit von Parteien, Anwälten und Zeugen. Die Gerichte greifen verstärkt auf Video- und Telefonkonferenzen zurück. Die bestehenden Vorschriften werden angewandt, um für ein möglichst sicheres und effektives Arbeiten zu sorgen.
1.3 Justizielle Zusammenarbeit in der EU
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2 Von den Mitgliedstaaten nach Ausbruch der Pandemie erlassene oder geplante insolvenzbezogene Maßnahmen
2.1 Materiellrechtliche Insolvenzmaßnahmen und verbundene Maßnahmen mit Auswirkungen auf Verträge
2.1.1 Insolvenzaussetzung
2.1.1.1 Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (für Schuldner)
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2.1.1.2 Schuldnerschutz bezüglich Insolvenzanträgen durch Gläubiger
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2.1.2 Aussetzung der Forderungsvollstreckung und der Vertragskündigung
2.1.2.1 Allgemeine/spezifische Moratorien für die Zwangsvollstreckung / bestimmte Arten der Zwangsvollstreckung
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2.1.2.2 Aussetzung der Möglichkeit der Vertragskündigung (allgemeine/spezifische Verträge)
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2.2 Aussetzung der Arbeit von Zivilgerichten, einschließlich Insolvenzgerichten, und Verfahrensaussetzungen
Es wurden keine besonderen Maßnahmen für das Justizwesen getroffen.
2.3 Sonstige Insolvenzmaßnahmen (z. B. im Zusammenhang mit Anfechtungsklagen, Sanierungsplänen, informellen Vereinbarungen und gegebenenfalls Sonstigem)
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2.4 Verbundene nicht insolvenzbezogene Maßnahmen (Zahlungsstundungen, Bankdarlehen, Sozialabgaben, Krankenversicherung, Unternehmensbeihilfen)
Schweden konzentriert sich auf Konjunkturmaßnahmen, um die Gefahr zusätzlicher Vollstreckungsverfahren zu verringern.
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