Grundsätze und Etappen

Die Mediation ist durch einige wesentliche Grundsätze geprägt, die den verschiedenen Systemen in den EU-Mitgliedstaaten gemein sind. Unabhängig vom angewandten Mediationsmodell geht die Mediation wie folgt vonstatten.

Wesentliche Grundsätze

Unparteilichkeit

Mediatoren sind neutral und stellen sich in einer Streitigkeit nicht auf die Seite einer Partei. Mediatoren sind keine Berater und äußern sich folglich nicht beratend zu bestimmten Standpunkten. In der Regel empfehlen sie den Parteien, begleitend zum Mediationsverfahren rechtliche Beratung einzuholen.

Vertraulichkeit

In der Regel sind die Äußerungen der Parteien und die in einer Mediation bereitgestellten Dokumente nicht als Beweismittel vor Gericht zulässig. Auch kann ein Mediator nicht als Zeuge auftreten.

Freiwilligkeit

Konfliktparteien müssen darüber aufgeklärt werden, dass die Mediation eine zusätzliche Alternative zur Beilegung ihres Konflikts darstellt. Weigert sich eine Partei, sich auf eine Mediation einzulassen, hat das keinen Einfluss auf die Entscheidung des Gerichts.

Dieser Grundsatz steht nicht im Widerspruch zu der Teilnahme an einer obligatorischen Informationssitzung zur Mediation oder gar zu einer obligatorischen Mediation, solange die Parteien nicht gezwungen werden, ihren Konflikt im Wege der Mediation beizulegen.

Etappen der Mediation

1. Eröffnung: der Mediator als Wegbereiter

Der Mediator legt eingangs dar, welches Ziel die Mediation verfolgt, wie ihr Ablauf ist und welche Rolle der Mediator spielt. Er legt die Spielregeln für das Verfahren fest und ersucht jede Partei um ihre Zustimmung.

2. Darlegung des Problems durch die Parteien

Der Mediator hört sich die Version jeder Partei an.

Er nimmt Emotionen zur Kenntnis, spricht den Parteien bei Bedarf gut zu und findet heraus, welches die Anliegen jeder Partei sind.

3. Problemfeststellung und Festlegung der inhaltlichen Punkte der Verhandlung

In dieser Etappe stellt der Mediator den Fahrplan für die Verhandlung auf, indem er die Punkte zusammenfasst, in denen Einigkeit (ähnliche Anliegen) bzw. Uneinigkeit besteht. Der Mediator legt in Absprache mit den Parteien die zu erörternden Fragen fest.

4. Ermittlung von Optionen/Lösungen

Der Mediator führt einen Gedankenaustausch mit den Parteien und hilft ihnen auf diese Weise, verschiedene Optionen/Lösungen für ihre Situation in Betracht zu ziehen.

5. Prüfen der Optionen und Wahl der praktikabelsten/akzeptabelsten Option/Lösung

In dieser Etappe hilft der Mediator den Parteien dabei, einer Vereinbarung näher zu kommen, indem er die ermittelten Optionen prüft und diejenigen auswählt, die für jede Partei am praktikabelsten und akzeptabelsten sind.

6. Ende der Mediation

Erzielen einer Vereinbarung

Der Mediator unterstützt die Parteien beim Abfassen einer klaren und detaillierten Vereinbarung.

Die Mediationsvereinbarung kann von einem Rechtsberater überprüft werden, damit gewährleistet ist, dass sie in allen betroffenen Rechtssystemen rechtsgültig ist.

Keine Vereinbarung

Kommt keine Vereinbarung zustande, fasst der Mediator die festgestellten Probleme und etwaigen Fortschritte zusammen. Der Mediator dankt den Parteien und beendet die Mediationssitzung. Den Parteien steht es frei, ein Gerichtsverfahren anzustrengen oder ein bereits anhängiges Verfahren fortzuführen.

Letzte Aktualisierung: 08/10/2020

Diese Seite wird von der Europäischen Kommission verwaltet. Die Informationen auf dieser Seite geben nicht unbedingt den offiziellen Standpunkt der Europäischen Kommission wieder. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.