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Schutz schutzbedürftiger Erwachsener

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In Zivilsachen sind schutzbedürftige Erwachsene nach der Definition in Artikel 1 des Haager Übereinkommens von 2000 über den internationalen Schutz von Erwachsenen (Erwachsenenschutzübereinkommen von 2000) Personen im Alter von mindestens 18 Jahren, die aufgrund einer Beeinträchtigung oder der Unzulänglichkeit ihrer persönlichen Fähigkeiten nicht in der Lage sind, ihre Interessen zu schützen. Die Schutzbedürftigkeit dieser Personen kann sich aus verschiedenen Faktoren ergeben, etwa geistigen oder körperlichen Beeinträchtigungen, die die Fähigkeit einschränken, Entscheidungen zu treffen oder die Auswirkungen (z. B. die finanziellen Auswirkungen) dieser Entscheidungen abzuschätzen.

Verschiedene Maßnahmen können schutzbedürftige Erwachsene bei der Ausübung ihrer Rechte unterstützen. Schutzmaßnahmen sind Maßnahmen, die die Person oder das Vermögen des schutzbedürftigen Erwachsenen schützen sollen. Solche Schutzmaßnahmen können auf der Grundlage der Entscheidung eines Gerichts oder einer zuständigen Behörde angeordnet werden. Als nützliche Vorsichtsmaßnahme können zu einem Zeitpunkt, zu dem die Person noch in der Lage ist, ihre Interessen selbst zu schützen, Vertretungsbefugnisse erteilt werden, um ihre Vertretung und die Bedingungen für die Regelung ihrer persönlichen und finanziellen Angelegenheiten für den Fall einer künftigen Schutzbedürftigkeit festzulegen.

Auf internationaler Ebene wird der Schutz durch das Erwachsenenschutzübereinkommen von 2000 gewährleistet. Das Übereinkommen ist für zehn EU-Länder (Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Lettland, Österreich, Portugal, Tschechische Republik und Zypern) in Kraft getreten.

Alle Mitgliedstaaten und die EU sind Vertragsparteien des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (VN-BRK).

Das Europäische Vorsorge-Portal des CNUE (the-vulnerable.eu) informiert über die nationalen Vorschriften zum Schutz schutzbedürftiger Erwachsener in 22 europäischen Ländern.

Letzte Aktualisierung: 21/11/2022

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