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    Beweisaufnahme (Neufassung)

    Polen

    Inhalt bereitgestellt von
    Polen

    ZUSTÄNDIGE GERICHTE/BEHÖRDEN SUCHEN

    Mit der nachstehenden Suchfunktion können Sie das/die für einen bestimmten EU-Rechtsakt zuständige(n) Gericht(e) bzw. Behörde(n) identifizieren. Hinweis: Wir bemühen uns um größtmögliche Richtigkeit der Ergebnisse. Dennoch kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass die Zuständigkeit nicht genau bestimmt werden konnte und Sie daher möglicherweise nicht fündig werden.

    Polen

    Beweisaufnahme


    *muss ausgefüllt werden

    Artikel 2 Nummer 1 – Behörden, die als Gerichte angesehen werden können

    Außer den Gerichten gibt es keine anderen Behörden.

    Artikel 3 Absatz 2 – Ersuchte Gerichte

    Kreisgericht (sąd rejonowy)

    Artikel 4 – Zentralstelle

    Justizministerium, Abteilung für Internationale Zusammenarbeit und Menschenrechte

    Al. Ujazdowskie 11, 00-950 Warsaw, Tel.: +48 22 23 90 870

    E-Mail: sekretariat.dwmpc@ms.gov.pl

    Artikel 6 – Sprachen, die für das Ausfüllen der Formblätter zugelassen sind

    Keine Angabe.

    Artikel 7 – Zulässige Mittel für die Übermittlung von Ersuchen und anderen Mitteilungen

    Die Unterlagen können per Post übermittelt werden.

    Artikel 19 – Zentralstelle oder zuständige Behörde(n), die für Entscheidungen über Ersuchen um unmittelbare Beweisaufnahme zuständig ist (sind)

    Justizministerium, Abteilung für Internationale Zusammenarbeit und Menschenrechte

    Al. Ujazdowskie 11, 00-950 Warsaw, Tel.: +48 22 23 90 870

    E-Mail: sekretariat.dwmpc@ms.gov.pl

    Artikel 29 – Übereinkünfte oder Vereinbarungen, an denen Mitgliedstaaten beteiligt sind und die die Voraussetzungen des Artikels 29 Absatz 2 erfüllen

    Keine Angabe.

    Artikel 31 Absatz 4 – Mitteilung über die frühzeitige Nutzung des dezentralen IT-Systems

    Keine Angabe.

    Letzte Aktualisierung: 21/12/2023

    Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.