Beweisaufnahme (Neufassung)

Rumänien

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ZUSTÄNDIGE GERICHTE/BEHÖRDEN SUCHEN

Mit der nachstehenden Suchfunktion können Sie das/die für einen bestimmten EU-Rechtsakt zuständige(n) Gericht(e) bzw. Behörde(n) identifizieren. Hinweis: Wir bemühen uns um größtmögliche Richtigkeit der Ergebnisse. Dennoch kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass die Zuständigkeit nicht genau bestimmt werden konnte und Sie daher möglicherweise nicht fündig werden.

Rumänien

Beweisaufnahme


*muss ausgefüllt werden

Artikel 2 Nummer 1 – Behörden, die als Gerichte angesehen werden können

Keine Angabe.

Artikel 3 Absatz 2 – Ersuchte Gerichte

Das Bezirksgericht, in dessen Zuständigkeitsbereich die Beweise erhoben werden sollen.

Klicken Sie auf den nachstehenden Link, um sich alle Gerichte (bzw. Behörden) anzeigen zu lassen, auf die sich dieser Artikel bezieht.
Liste der zuständigen Gerichte (oder Behörden)

Artikel 4 – Zentralstelle

Justizministerium

Direktion für internationales Recht und justizielle Zusammenarbeit (Direcția Drept Internațional și Cooperare Judiciară)

Dienst für internationale justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen (Serviciul Cooperare judiciară internațională în materie civilă și comercială)

Strada Apolodor 17, Sector 5, Bucharest 050741

Tel.: +40 37204 1077 Sekretariat, Fax: +40 37204 1079, E-Mail: dreptinternational@just.ro; ddit@just.ro

Artikel 6 – Sprachen, die für das Ausfüllen der Formblätter zugelassen sind

Nur Rumänisch.

Artikel 7 – Zulässige Mittel für die Übermittlung von Ersuchen und anderen Mitteilungen

Post oder Fax.

Artikel 19 – Zentralstelle oder zuständige Behörde(n), die für Entscheidungen über Ersuchen um unmittelbare Beweisaufnahme zuständig ist (sind)

Justizministerium

Direktion für internationales Recht und justizielle Zusammenarbeit (Direcția Drept Internațional și Cooperare Judiciară)

Dienst für internationale justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen (Serviciul Cooperare judiciară internațională în materie civilă și comercială)

Strada Apolodor 17, Sector 5, Bucharest 050741

Tel.: +40 37204 1077 Sekretariat, Fax: +40 37204 1079

E-Mail: dreptinternational@just.ro; ddit@just.ro

Artikel 29 – Übereinkünfte oder Vereinbarungen, an denen Mitgliedstaaten beteiligt sind und die die Voraussetzungen des Artikels 29 Absatz 2 erfüllen

Keine Angabe.

Artikel 31 Absatz 4 – Mitteilung über die frühzeitige Nutzung des dezentralen IT-Systems

Keine Angabe.

Letzte Aktualisierung: 26/06/2023

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.