Beweisaufnahme (Neufassung)

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ZUSTÄNDIGE GERICHTE/BEHÖRDEN SUCHEN

Mit der nachstehenden Suchfunktion können Sie das/die für einen bestimmten EU-Rechtsakt zuständige(n) Gericht(e) bzw. Behörde(n) identifizieren. Hinweis: Wir bemühen uns um größtmögliche Richtigkeit der Ergebnisse. Dennoch kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass die Zuständigkeit nicht genau bestimmt werden konnte und Sie daher möglicherweise nicht fündig werden.

Schweden

Beweisaufnahme


*muss ausgefüllt werden

Artikel 2 Nummer 1 – Behörden, die als Gerichte angesehen werden können

Keine Angabe.

Artikel 3 Absatz 2 – Ersuchte Gerichte

Bezirksgerichte

Artikel 4 – Zentralstelle

Justizministerium

Abteilung für Strafsachen und internationale justizielle Zusammenarbeit (BIRS)

Zentrale Behörde

S-103 33 Stockholm

Tel.: + 46 8 405 45 00

Fax: + 46 (0) 8 405 46 76

E-Mail: ju.birs@gov.se

Artikel 6 – Sprachen, die für das Ausfüllen der Formblätter zugelassen sind

Die Formblätter in Anhang I können entweder in Schwedisch oder in Englisch ausgefüllt werden.

Artikel 7 – Zulässige Mittel für die Übermittlung von Ersuchen und anderen Mitteilungen

Keine Angabe.

Artikel 19 – Zentralstelle oder zuständige Behörde(n), die für Entscheidungen über Ersuchen um unmittelbare Beweisaufnahme zuständig ist (sind)

Justizministerium

Abteilung für Strafsachen und internationale justizielle Zusammenarbeit (BIRS)

Zentrale Behörde

S-103 33 Stockholm

Tel.: + 46 8 405 45 00

Fax: 46 (0) 8 405 46 76

E-Mail: ju.birs@gov.se

Artikel 29 – Übereinkünfte oder Vereinbarungen, an denen Mitgliedstaaten beteiligt sind und die die Voraussetzungen des Artikels 29 Absatz 2 erfüllen

Es bestehen keine Übereinkünfte oder Vereinbarungen mehr.

Artikel 31 Absatz 4 – Mitteilung über die frühzeitige Nutzung des dezentralen IT-Systems

Keine Angabe.

Letzte Aktualisierung: 13/12/2022

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.