- ΑΝΑΖΗΤΗΣΗ ΑΡΜΟΔΙΩΝ ΔΙΚΑΣΤΗΡΙΩΝ/ΑΡΧΩΝ
- Artikel 2 Nummer 1 – Behörden, die als Gerichte angesehen werden können
- Artikel 3 Absatz 2 – Ersuchte Gerichte
- Artikel 4 – Zentralstelle
- Artikel 6 – Sprachen, die für das Ausfüllen der Formblätter zugelassen sind
- Artikel 7 – Zulässige Mittel für die Übermittlung von Ersuchen und anderen Mitteilungen
- Artikel 19 – Zentralstelle oder zuständige Behörde(n), die für Entscheidungen über Ersuchen um unmittelbare Beweisaufnahme zuständig ist (sind)
- Artikel 29 – Übereinkünfte oder Vereinbarungen, an denen Mitgliedstaaten beteiligt sind und die die Voraussetzungen des Artikels 29 Absatz 2 erfüllen
- Artikel 31 Absatz 4 – Mitteilung über die frühzeitige Nutzung des dezentralen IT-Systems
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ΑΝΑΖΗΤΗΣΗ ΑΡΜΟΔΙΩΝ ΔΙΚΑΣΤΗΡΙΩΝ/ΑΡΧΩΝ
Το παρακάτω εργαλείο αναζήτησης θα σας βοηθήσει να προσδιορίσετε τα δικαστήρια ή τις αρχές με αρμοδιότητα για συγκεκριμένη ευρωπαϊκή νομική πράξη. Σημείωση: παρότι έχει καταβληθεί κάθε δυνατή προσπάθεια για να διασφαλιστεί η ακρίβεια των αποτελεσμάτων, ενδέχεται, να μην καλύπτονται ορισμένες περιπτώσεις καθορισμού αρμοδιοτήτων.
Artikel 2 Nummer 1 – Behörden, die als Gerichte angesehen werden können
Keine.
Artikel 3 Absatz 2 – Ersuchte Gerichte
District Court 1st Floor,
Aras Ui Dhalaigh, Four Courts,
Dublin 7
Tel.: (353-01) 888 6152
Fax: (353-01) 878 3218
Kontaktperson: Frau Maeve Foley
Örtliche Zuständigkeit: national
Artikel 4 – Zentralstelle
Courts Service, 1st Floor,
Aras Ui Dhalaigh, Four Courts,
Dublin 7
Tel.: (353-01) 888 6152
Fax: (353-01) 878 3218
Kontaktperson: Frau Maeve Foley
Örtliche Zuständigkeit: national
Artikel 6 – Sprachen, die für das Ausfüllen der Formblätter zugelassen sind
Zulässig sind nur in irischer oder englischer Sprache ausgefüllte Formblätter.
Artikel 7 – Zulässige Mittel für die Übermittlung von Ersuchen und anderen Mitteilungen
Ersuchen können per Post, Fax oder E-Mail übermittelt werden.
Artikel 19 – Zentralstelle oder zuständige Behörde(n), die für Entscheidungen über Ersuchen um unmittelbare Beweisaufnahme zuständig ist (sind)
(1) Der Circuit Court hat die Befugnis zur Beweisaufnahme auf ein Ersuchen, auf das Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung des Rates Anwendung findet.
(2) Vorbehaltlich des Absatzes 3 wird die dem Circuit Court durch Absatz 1 übertragene Befugnis vom County Registrar des Countys oder County Boroughs ausgeübt, in dem der Zeuge, von dem ein Beweis erhoben werden soll, seinen Wohnsitz hat oder einem Beruf, einem Handel, einem Gewerbe oder einer sonstigen Beschäftigung nachgeht.
(3) Wenn sich ein Ersuchen auf mehr als einen Zeugen bezieht und kraft Absatz 2 die Beweisaufnahme von den betroffenen Zeugen durch County Registrars verschiedener Countys oder County Boroughs erforderlich ist, wird die dem Circuit Court durch Absatz 1 übertragene Befugnis in Bezug auf die Beweisaufnahme von jedem dieser Zeugen von einem County Registrar ausgeübt, der vom Leiter des Gerichtsdienstes (Courts Service) oder von einem Bediensteten des Gerichtsdienstes, den der Leiter des Gerichtsdienstes hierzu ermächtigt hat, benannt wird.
(4) Der Gerichtsdienst wird als Zentralstelle des Staates für die Zwecke der Artikel 4 und 19 der Verordnung des Rates benannt.
Kontaktdaten:
Courts Service, 1st Floor,
Aras Ui Dhalaigh, Four Courts,
Dublin 7
Tel.: (353-01) 888 6152
Fax: (353-01) 878 3218
Kontaktperson: Frau Maeve Foley
Circuit & District Court Operations Directorate
Courts Service,
4th Floor Phoenix House,
15 - 24 Phoenix St. North,
Smithfield, Dublin 7
Tel.: +353 1 888 6066/6070
Fax: (353-01) 888 60 63
Kontaktperson: Treena Hever
E-Mail: CDDirectorate@courts.ie
Superior Courts Directorate
Courts Service,
4th Floor Phoenix House,
15 - 24 Phoenix St. North,
Smithfield, Dublin 7
Kontaktperson: Natasha Whyte
E-Mail: superiorcourtsoperations@courts.ie
Artikel 29 – Übereinkünfte oder Vereinbarungen, an denen Mitgliedstaaten beteiligt sind und die die Voraussetzungen des Artikels 29 Absatz 2 erfüllen
Keine.
Artikel 31 Absatz 4 – Mitteilung über die frühzeitige Nutzung des dezentralen IT-Systems
Keine Angabe.
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.