Beweisaufnahme (Neufassung)

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PRONALAŽENJE NADLEŽNIH SUDOVA/TIJELA

Alat za pretraživanje služi za pronalaženje suda/tijela nadležnog za određeni europski pravni instrument. Napominjemo da unatoč nastojanjima da se osigura točnost rezultata, mogu postojati iznimke u pogledu određivanja nadležnosti koje nisu nužno obuhvaćene.

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Izvođenje dokaza


*obvezan unos

Artikel 2 Nummer 1 – Behörden, die als Gerichte angesehen werden können

Außer den Gerichten gibt es keine anderen Behörden.

Artikel 3 Absatz 2 – Ersuchte Gerichte

Kreisgericht (sąd rejonowy)

Artikel 4 – Zentralstelle

Justizministerium, Abteilung für Internationale Zusammenarbeit und Menschenrechte

Al. Ujazdowskie 11, 00-950 Warsaw, Tel.: +48 22 23 90 870

E-Mail: sekretariat.dwmpc@ms.gov.pl

Artikel 6 – Sprachen, die für das Ausfüllen der Formblätter zugelassen sind

Keine Angabe.

Artikel 7 – Zulässige Mittel für die Übermittlung von Ersuchen und anderen Mitteilungen

Die Unterlagen können per Post übermittelt werden.

Artikel 19 – Zentralstelle oder zuständige Behörde(n), die für Entscheidungen über Ersuchen um unmittelbare Beweisaufnahme zuständig ist (sind)

Justizministerium, Abteilung für Internationale Zusammenarbeit und Menschenrechte

Al. Ujazdowskie 11, 00-950 Warsaw, Tel.: +48 22 23 90 870

E-Mail: sekretariat.dwmpc@ms.gov.pl

Artikel 29 – Übereinkünfte oder Vereinbarungen, an denen Mitgliedstaaten beteiligt sind und die die Voraussetzungen des Artikels 29 Absatz 2 erfüllen

Keine Angabe.

Artikel 31 Absatz 4 – Mitteilung über die frühzeitige Nutzung des dezentralen IT-Systems

Keine Angabe.

Letzte Aktualisierung: 21/12/2023

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