Erstausbildung von Richtern in der Europäischen Union

In diesem Abschnitt wird dargelegt, wie die Erstausbildung von Richterinnen und Richtern in den EU-Mitgliedstaaten geregelt ist: Zugangsbedingungen, Ziele und Inhalt, Dauer und Aufbau, Abschlussprüfung.

Richterinnen und Richter sind wichtige Garanten für die ordnungsgemäße Anwendung des EU-Rechts auf nationaler Ebene. Sie wenden das EU-Recht von Amts wegen an, setzen die Grundsätze des Vorrangs und der unmittelbaren Wirkung des EU-Rechts in die Praxis um und legen dem EuGH Fragen zur Vorabentscheidung vor.

Künftige oder neu ernannte Richterinnen und Richter sollten sich auf eine Erstausbildung stützen können, bei der ihnen Folgendes vermittelt wird:

  • solides Basiswissen zum Rechtssystem und zur Rechtskultur der EU, praktisches Verständnis der Rolle des EU-Rechts in den nationalen Rechtsordnungen,
  • Besitzstand im Bereich der Rechtsstaatlichkeit,
  • Informationen über ihre Rolle als europäische Vertreter der Justiz.

Links zum Thema

10 Karten zur justiziellen Erstausbildung

Letzte Aktualisierung: 31/10/2022

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