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Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sind wichtige Garanten für die ordnungsgemäße Anwendung des EU-Rechts auf nationaler Ebene. Sie müssen mit den einschlägigen Teilen des EU-Besitzstands im Bereich der Justiz vertraut sein und diese anwenden.
Künftige oder neu ernannte Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sollten sich auf eine Erstausbildung stützen können, bei der ihnen Folgendes vermittelt wird:
- solides Basiswissen zum Rechtssystem und zur Rechtskultur der EU, praktisches Verständnis der Rolle des EU-Rechts in den nationalen Rechtsordnungen,
- Besitzstand im Bereich der Rechtsstaatlichkeit,
- Informationen über ihre Rolle als europäische Vertreter der Justiz.
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