Erstausbildung von Staatsanwälten in der Europäischen Union

In diesem Abschnitt wird dargelegt, wie die Erstausbildung von Staatsanwältinnen und Staatsanwälten in den EU-Mitgliedstaaten geregelt ist: Zugangsbedingungen, Ziele und Inhalt, Dauer und Aufbau, Abschlussprüfung.

Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sind wichtige Garanten für die ordnungsgemäße Anwendung des EU-Rechts auf nationaler Ebene. Sie müssen mit den einschlägigen Teilen des EU-Besitzstands im Bereich der Justiz vertraut sein und diese anwenden.

Künftige oder neu ernannte Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sollten sich auf eine Erstausbildung stützen können, bei der ihnen Folgendes vermittelt wird:

  • solides Basiswissen zum Rechtssystem und zur Rechtskultur der EU, praktisches Verständnis der Rolle des EU-Rechts in den nationalen Rechtsordnungen,
  • Besitzstand im Bereich der Rechtsstaatlichkeit,
  • Informationen über ihre Rolle als europäische Vertreter der Justiz.

Links zum Thema

10 Karten zur justiziellen Erstausbildung

Letzte Aktualisierung: 31/10/2022

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