Grenzüberschreitende Unterbringung eines Kindes (einschließlich Pflegefamilie)

Griechenland
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European Judicial Network
Europäisches Justizielles Netz (für Zivil- und Handelssachen)

1 Welche Behörde ist vor der grenzüberschreitenden Unterbringung eines Kindes innerhalb Ihres Hoheitsgebiets zu konsultieren und hat seine vorherige Zustimmung zu erteilen?

Für die Entgegennahme von Ersuchen von EU-Mitgliedstaaten auf Unterbringung eines Kindes in einem Kinderheim, einer Kinderschutzeinrichtung oder einer Pflegefamilie in Griechenland ist die Abteilung für internationales Privatrecht (Tmíma Idiotikoú Dikaíou) des Justizministeriums (Ypourgeío Dikaiosýnis) zuständig, die als Zentrale Behörde benannt wurde. Anträge auf Unterbringung von Kindern in Griechenland werden vom Staatsanwalt der Jugendabteilung der Staatsanwaltschaft Athen und dessen Stellvertreter genehmigt.

2 Bitte beschreiben Sie kurz das Verfahren für die Konsultation und für die Einholung der Zustimmung (einschließlich der erforderlichen Unterlagen, Fristen, Modalitäten des Verfahrens und anderer relevanter Aspekte) im Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Unterbringung von Kindern in ihrem Hoheitsgebiet.

Zusammen mit dem Ersuchen auf Zustimmung zur Unterbringung eines Kindes übermittelt die ersuchende Behörde der griechischen Zentralen Behörde folgende Informationen zusammen mit einer amtlichen Übersetzung ins Griechische:

  1. Vorname, Nachname und Staatsangehörigkeit der Eltern, Geburtsdatum, Geburtsort und Wohnort des Kindes sowie gegebenenfalls Sozialversicherungsnummer;
  2. Name, Geburtsdatum, Geburtsort und Wohnort der Person, die die elterliche Sorge oder das Sorgerecht für das Kind ausübt, ihre Telefonnummer und E-Mail-Adresse, gegebenenfalls die Sozialversicherungsnummer und ihre Zustimmung zur Unterbringung. Ist keine Zustimmungserklärung beigefügt, so ist der Grund anzugeben, warum eine solche nicht erforderlich ist;
  3. eine von der zuständigen Behörde ausgestellte Bescheinigung oder ein gleichwertiges Dokument, aus der bzw. dem etwaige Vorstrafen des Kindes hervorgehen. Liegt keine solche Bescheinigung oder kein anderes gleichwertiges Dokument vor, sollte eine Bescheinigung einer zuständigen Behörde beigefügt werden;
  4. einen ausführlichen Bericht über den Zustand und die Persönlichkeit des Kindes, die Notwendigkeit und die Gründe für die Unterbringung und die vorgeschlagene Dauer der Unterbringung (Beginn und Ende der Unterbringung), der von einem Sozialarbeiter, einem Jugendbeauftragten oder einem anderen Beamten der zuständigen Behörde des letzten Wohn- oder Aufenthaltsorts des Kindes vor der Unterbringung verfasst wird;
  5. einen Nachweis über die Krankenversicherung des Kindes (iatrofamakeftiki), ausgestellt von einem öffentlichen Sozialversicherungsträger, sowie eine in den letzten drei Monaten vor der Verbringung des Kindes ausgestellte Bescheinigung über den Gesundheitszustand des Kindes, in der insbesondere der Impfstatus des Kindes, etwaige medikamentöse Behandlungen, übertragbare Krankheiten und frühere Krankenhausaufenthalte angegeben sind;
  6. Empfehlungen in Bezug auf den Kontakt des Kindes zu den Eltern oder anderen Verwandten und vollständige Angaben zu diesen Personen;
  7. vollständige Unterlagen der zuständigen Behörde über den letzten Aufenthaltsort des Kindes mit Angaben über etwaige besondere pädagogische Bedürfnisse des Kindes;
  8. eine schriftliche Erklärung der natürlichen oder juristischen Person, die das Sorgerecht für das Kind hat, oder einer anderen zuständigen Stelle, in der diese sich verpflichtet, alle Unterbringungs- und Aufenthaltskosten des Kindes zu übernehmen. Diese Erklärung muss eine ausdrückliche Schuldanerkenntnis darstellen und vollständige Angaben zum Erklärenden, seine Wohnanschrift und seine Steuer- oder Sozialversicherungsnummer enthalten, sofern diese Angaben in den einschlägigen Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats vorgesehen sind, in dem der Antragsteller seinen Wohnsitz oder, im Falle einer juristischen Person, seinen satzungsmäßigen Sitz hat;
  9. gegebenenfalls Entscheidungen von Gerichten oder anderen Behörden in Bezug auf das Kind;
  10. wird eine Unterbringung in einer bestimmten Pflegefamilie vorgeschlagen, sind die vollständige Identität und Anschrift ihrer erwachsenen Mitglieder sowie ihre Steuer- oder Sozialversicherungsnummer, sofern verfügbar, anzugeben.

Die griechische Zentrale Behörde ist dafür zuständig, die ersuchende Behörde zu informieren, wenn die vorstehend genannten Unterlagen und Daten nicht vollständig oder fehlerhaft sind. Der Antrag auf Zustimmung zur Unterbringung und die Begleitunterlagen sind anschließend an den Staatsanwalt der Jugendabteilung der Staatsanwaltschaft Athen zu senden. Der Staatsanwalt ernennt einen Beauftragten aus der Athener Jugendbehörde, der Informationen über die Verfügbarkeit von Kinderschutz- oder Kinderbetreuungseinrichtungen sowie darüber sammelt, ob diese Einrichtungen über die erforderlichen Genehmigungen verfügen und von den griechischen Behörden überwacht werden. Der Bericht, den der Jugendbeauftragte dem Staatsanwalt der Jugendabteilung vorlegt, muss zusätzlich zu den vorstehenden Informationen einen Vorschlag für die für die Unterbringung des betreffenden Kindes am besten geeignete Kinderschutz- oder Kinderbetreuungseinrichtung enthalten. Ein ähnlicher Bericht wird vom Jugendbeauftragten in Fällen vorgelegt, in denen das Ersuchen der ausländischen Behörde die Unterbringung eines Kindes in einer Pflegefamilie in Griechenland betrifft.

Der Staatsanwalt der Jugendabteilung der Staatsanwaltschaft des erstinstanzlichen Gerichts in Athen genehmigt oder lehnt den Antrag auf Unterbringung eines Kindes innerhalb von zwei Monaten ab, nachdem ihm die Abteilung für internationales Privatrecht des Justizministeriums den Antrag und die Begleitunterlagen übermittelt hat.

3 Hat Ihr Mitgliedstaat entschieden, dass für die grenzüberschreitende Unterbringung von Kindern in Ihrem Hoheitsgebiet, in dem das Kind bei bestimmten Kategorien enger Familienangehöriger untergebracht werden soll, keine Zustimmung erforderlich ist? Wenn ja, welches sind die Kategorien enger Familienangehöriger?

Es gibt keine Ausnahme von der erforderlichen Zustimmung zur grenzüberschreitenden Unterbringung, bei denen das Kind bei engen Familienangehörigen untergebracht werden soll.

4 Gibt es in Ihrem Mitgliedstaat Vereinbarungen oder Regelungen zur Vereinfachung des Konsultationsverfahrens zur Einholung der Zustimmung zur grenzüberschreitenden Unterbringung von Kindern?

Es gibt keine derartigen Vereinbarungen oder Regelungen.

Letzte Aktualisierung: 11/05/2023

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