Grenzüberschreitende Unterbringung eines Kindes (einschließlich Pflegefamilie)

Ungarn
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Europäisches Justizielles Netz (für Zivil- und Handelssachen)

1 Welche Behörde ist vor der grenzüberschreitenden Unterbringung eines Kindes innerhalb Ihres Hoheitsgebiets zu konsultieren und hat seine vorherige Zustimmung zu erteilen?

Die Vormundschaftsbehörde, die für den Wohnsitz des infrage kommenden Vormunds in Ungarn zuständig ist, entscheidet, ob auf der Grundlage einer Vorabprüfung die Zustimmung zur Bestellung der betreffenden Person zum Vormund erteilt werden kann.

2 Bitte beschreiben Sie kurz das Verfahren für die Konsultation und für die Einholung der Zustimmung (einschließlich der erforderlichen Unterlagen, Fristen, Modalitäten des Verfahrens und anderer relevanter Aspekte) im Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Unterbringung von Kindern in ihrem Hoheitsgebiet.

Nachdem die zentrale Vormundschaftsbehörde des ersuchenden ausländischen Staates einen Antrag zur Unterbringung eines Kindes mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland bei einem Vormund in Ungarn gestellt hat, prüft die für den Wohnsitz des infrage kommenden Vormunds zuständige Vormundschaftsbehörde auf Ersuchen des Innenministeriums (Belügyminisztérium), ob die Zustimmung zur Bestellung der betreffenden Person zum Vormund erteilt werden kann.

Auf Ersuchen des Innenministeriums in seiner Funktion als ungarische Zentrale Behörde ergreift die Vormundschaftsbehörde die gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen, um die Eignung des infrage kommenden Vormunds zu beurteilen. Die Vormundschaftsbehörde führt eine Hintergrundüberprüfung in Bezug auf den Wohnsitz des infrage kommenden Vormunds durch oder sorgt für eine solche Überprüfung. Außerdem prüft sie, ob die betreffende Person rechtlich befugt ist, als Vormund aufzutreten. Auf der Grundlage einer Bewertung des Einkommens des vorgesehenen Vormunds stellt die Vormundschaftsbehörde fest, ob die Betreuung des Kindes in Ungarn eine erhebliche Belastung für das Sozialwesen darstellt. Erforderlichenfalls ersucht sie die Familien- und Kinderfürsorgedienste um Informationen über alle Aspekte der Elternkompetenz der betreffenden Person, die eine Bestellung dieser Person zum Vormund nicht ratsam erscheinen lassen. Die Vormundschaftsbehörde befragt den Vormund zu seinen künftigen Plänen und beurteilt gegebenenfalls, ob das Kind Zugang zu vorschulischer und schulischer Erziehung haben wird. Soll das Kind bei Verwandten untergebracht werden, ist es zudem empfehlenswert, die Beziehung dieser Verwandten zu dem Kind zu beurteilen und zu prüfen, ob der oder die betreffende Verwandte zuvor die Fürsorge für das Kind hatte. Anhand der vorstehend genannten Informationen entscheidet die Vormundschaftsbehörde, ob die Zustimmung zur Unterbringung des Kindes erteilt werden kann. Sobald die Entscheidung über die Erteilung der Zustimmung ergangen ist, wird sie der ausländischen Zentralen Behörde über die ungarische Zentrale Behörde übermittelt.

3 Hat Ihr Mitgliedstaat entschieden, dass für die grenzüberschreitende Unterbringung von Kindern in Ihrem Hoheitsgebiet, in dem das Kind bei bestimmten Kategorien enger Familienangehöriger untergebracht werden soll, keine Zustimmung erforderlich ist? Wenn ja, welches sind die Kategorien enger Familienangehöriger?

Da Ungarn keine Erklärung nach Artikel 82 Absatz 2 der Verordnung abgegeben hat, ist die Zustimmung zur Unterbringung eines Kindes in Ungarn immer erforderlich, wenn das Kind nicht bei einem Elternteil untergebracht wird.

4 Gibt es in Ihrem Mitgliedstaat Vereinbarungen oder Regelungen zur Vereinfachung des Konsultationsverfahrens zur Einholung der Zustimmung zur grenzüberschreitenden Unterbringung von Kindern?

Nein, das ist nicht der Fall.

Letzte Aktualisierung: 15/01/2024

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