- Artikel 14 Absatz 2, erster Spiegelstrich – Name und Anschrift der zuständigen Empfangsbehörden oder Übermittlungsbehörden
- Artikel 14 Absatz 2, zweiter Spiegelstrich – räumlicher Zuständigkeitsbereich der zuständigen Empfangsbehörden oder Übermittlungsbehörden
- Artikel 14 Absatz 2, dritter Spiegelstrich – verfügbare Kommunikationsmittel zum Empfang der Anträge
- Artikel 14 Absatz 2, vierter Spiegelstrich – Sprachen, in denen der Antrag ausgefüllt werden kann
Artikel 14 Absatz 2, erster Spiegelstrich – Name und Anschrift der zuständigen Empfangsbehörden oder Übermittlungsbehörden
Name und Anschrift der zuständigen Übermittlungs- und Empfangsbehörde:
The Legal Aid Board
Legal Services Support Unit
Quay Street
Cahirciveen
Co Kerry
Ireland
Artikel 14 Absatz 2, zweiter Spiegelstrich – räumlicher Zuständigkeitsbereich der zuständigen Empfangsbehörden oder Übermittlungsbehörden
Räumlicher Zuständigkeitsbereich dieser Behörde: Irland.
Artikel 14 Absatz 2, dritter Spiegelstrich – verfügbare Kommunikationsmittel zum Empfang der Anträge
Verfügbare Kommunikationsmittel dieser Behörde zum Empfang der Anträge: per Post sowie Online-Beantragung unter https://www.legalaidboard.ie/en/
Artikel 14 Absatz 2, vierter Spiegelstrich – Sprachen, in denen der Antrag ausgefüllt werden kann
Sprache, in der der Antrag ausgefüllt werden kann: Englisch.
Amtssprache der Gemeinschaft, die außer der eigenen Amtssprache zulässig ist: Französisch.
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