Prozesskostenhilfe

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Artikel 14 Absatz 2, erster Spiegelstrich – Name und Anschrift der zuständigen Empfangsbehörden oder Übermittlungsbehörden

Name und Anschrift der zuständigen Übermittlungs- und Empfangsbehörde:

The Legal Aid Board

Legal Services Support Unit

Quay Street

Cahirciveen

Co Kerry

Ireland

Artikel 14 Absatz 2, zweiter Spiegelstrich – räumlicher Zuständigkeitsbereich der zuständigen Empfangsbehörden oder Übermittlungsbehörden

Räumlicher Zuständigkeitsbereich dieser Behörde: Irland.

Artikel 14 Absatz 2, dritter Spiegelstrich – verfügbare Kommunikationsmittel zum Empfang der Anträge

Verfügbare Kommunikationsmittel dieser Behörde zum Empfang der Anträge: per Post sowie Online-Beantragung unter https://www.legalaidboard.ie/en/

Artikel 14 Absatz 2, vierter Spiegelstrich – Sprachen, in denen der Antrag ausgefüllt werden kann

Sprache, in der der Antrag ausgefüllt werden kann: Englisch.

Amtssprache der Gemeinschaft, die außer der eigenen Amtssprache zulässig ist: Französisch.

Letzte Aktualisierung: 31/05/2024

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