- Artikel 14 Absatz 2, erster Spiegelstrich – Name und Anschrift der zuständigen Empfangsbehörden oder Übermittlungsbehörden
- Artikel 14 Absatz 2, zweiter Spiegelstrich – räumlicher Zuständigkeitsbereich der zuständigen Empfangsbehörden oder Übermittlungsbehörden
- Artikel 14 Absatz 2, dritter Spiegelstrich – verfügbare Kommunikationsmittel zum Empfang der Anträge
- Artikel 14 Absatz 2, vierter Spiegelstrich – Sprachen, in denen der Antrag ausgefüllt werden kann
Die Prozesskostenhilfe ist im D.P.R. (Decreto del Presidente della Repubblica - Dekret des Präsidenten der Republik) Nr. 115 vom 30. Mai 2002 (konsolidierte Fassung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die Gerichtskosten) geregelt. Die betreffenden Vorschriften sind hier einsehbar (256 Kb) .
Artikel 14 Absatz 2, erster Spiegelstrich – Name und Anschrift der zuständigen Empfangsbehörden oder Übermittlungsbehörden
MINISTERO DELLA GIUSTIZIA
Dipartimento Affari di Giustizia
Direzione Generale degli Affari Internazionali
e della Cooperazione Giudiziaria
Ufficio I – Cooperazione Giudiziaria Internazionale
Tel.: +39 06.6885.2633
Fax: +39 06 6889 7528
E-Mail: cooperation.dginternazionale.dag@giustizia.it
Via Arenula, 70 - 00186 Rom, Italien
Artikel 14 Absatz 2, zweiter Spiegelstrich – räumlicher Zuständigkeitsbereich der zuständigen Empfangsbehörden oder Übermittlungsbehörden
Alleinige Zuständigkeit in Italien:
Ministero della Giustizia
Abteilung für Angelegenheiten der Justiz
Generaldirektion für internationale Angelegenheiten und justizielle Zusammenarbeit
Referat I – Internationale justizielle Zusammenarbeit
Tel.: 0039 06 6885 2633 – 0039 06 6885 2305 – 0039 06 6885 2180
E-Mail:
cooperation.dginternazionale.dag@giustizia.it
Via Arenula 70
00186 Rom
Artikel 14 Absatz 2, dritter Spiegelstrich – verfügbare Kommunikationsmittel zum Empfang der Anträge
Anträge können wie folgt eingereicht werden:
1) per E-Mail: cooperation.dginternazionale.dag@giustizia.it
2) per Einschreiben an nachstehende Anschrift des Justizministeriums:
MINISTERO DELLA GIUSTIZIA
Dipartimento Affari di Giustizia
Direzione Generale degli Affari Internazionali e della Cooperazione Giudiziaria
Ufficio I – Cooperazione Giudiziaria Internazionale
Via Arenula 70
00186 Rom
Artikel 14 Absatz 2, vierter Spiegelstrich – Sprachen, in denen der Antrag ausgefüllt werden kann
Italienisch, Englisch, Französisch
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.