- ZUSTÄNDIGE GERICHTE/BEHÖRDEN SUCHEN
- Artikel 14 Absatz 2, erster Spiegelstrich – Name und Anschrift der zuständigen Empfangsbehörden oder Übermittlungsbehörden
- Artikel 14 Absatz 2, zweiter Spiegelstrich – räumlicher Zuständigkeitsbereich der zuständigen Empfangsbehörden oder Übermittlungsbehörden
- Artikel 14 Absatz 2, dritter Spiegelstrich – verfügbare Kommunikationsmittel zum Empfang der Anträge
- Artikel 14 Absatz 2, vierter Spiegelstrich – Sprachen, in denen der Antrag ausgefüllt werden kann
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Die Prozesskostenhilfe ist im D.P.R. (Decreto del Presidente della Repubblica - Dekret des Präsidenten der Republik) Nr. 115 vom 30. Mai 2002 (konsolidierte Fassung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die Gerichtskosten) geregelt. Die betreffenden Vorschriften sind hier einsehbar (256 Kb)
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ZUSTÄNDIGE GERICHTE/BEHÖRDEN SUCHEN
Mit der nachstehenden Suchfunktion können Sie das/die für einen bestimmten EU-Rechtsakt zuständige(n) Gericht(e) bzw. Behörde(n) identifizieren. Hinweis: Wir bemühen uns um größtmögliche Richtigkeit der Ergebnisse. Dennoch kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass die Zuständigkeit nicht genau bestimmt werden konnte und Sie daher möglicherweise nicht fündig werden.
Artikel 14 Absatz 2, erster Spiegelstrich – Name und Anschrift der zuständigen Empfangsbehörden oder Übermittlungsbehörden
MINISTERO DELLA GIUSTIZIA
Dipartimento Affari di Giustizia
Direzione Generale degli Affari Internazionali
e della Cooperazione Giudiziaria
Ufficio I – Cooperazione Giudiziaria Internazionale
Tel.: +39 06.6885.2633
Fax: +39 06 6889 7528
E-Mail: cooperation.dginternazionale.dag@giustizia.it
Via Arenula, 70 - 00186 Rom, Italien
Artikel 14 Absatz 2, zweiter Spiegelstrich – räumlicher Zuständigkeitsbereich der zuständigen Empfangsbehörden oder Übermittlungsbehörden

Die folgenden Sprachen wurden bereits übersetzt:


Allein zuständig in Italien:
MINISTERO DELLA GIUSTIZIA
Dipartimento Affari di Giustizia
Direzione Generale degli Affari Internazionali
e della Cooperazione Giudiziaria
Ufficio I – Cooperazione Giudiziaria Internazionale
Tel.: +39 06.6885.2633
Fax: +39 06.6889.7528
E-Mail: cooperation.dginternazionale.dag@giustizia.it
Via Arenula, 70 - 00186 Rom, Italien
Artikel 14 Absatz 2, dritter Spiegelstrich – verfügbare Kommunikationsmittel zum Empfang der Anträge

Die folgenden Sprachen wurden bereits übersetzt:


Für die Kommunikation mit den zuständigen Behörden gibt es drei Möglichkeiten:
1) E-Mail: cooperation.dginternazionale.dag@giustizia.it
2) Einschreiben an nachstehende Anschrift:
MINISTERO DELLA GIUSTIZIA
Dipartimento Affari di Giustizia
Direzione Generale degli Affari Internazionali
e della Cooperazione Giudiziaria
Ufficio I – Cooperazione Giudiziaria Internazionale
Via Arenula, 70 - 00186 Rom, Italien
3) Fax: +39 06 6889 7528
Artikel 14 Absatz 2, vierter Spiegelstrich – Sprachen, in denen der Antrag ausgefüllt werden kann
Italienisch, Englisch, Französisch
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.