Prozesskostenhilfe

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ZUSTÄNDIGE GERICHTE/BEHÖRDEN SUCHEN

Mit der nachstehenden Suchfunktion können Sie das/die für einen bestimmten EU-Rechtsakt zuständige(n) Gericht(e) bzw. Behörde(n) identifizieren. Hinweis: Wir bemühen uns um größtmögliche Richtigkeit der Ergebnisse. Dennoch kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass die Zuständigkeit nicht genau bestimmt werden konnte und Sie daher möglicherweise nicht fündig werden.

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*muss ausgefüllt werden

Artikel 14 Absatz 2, erster Spiegelstrich – Name und Anschrift der zuständigen Empfangsbehörden oder Übermittlungsbehörden

Übermittlungsbehörden sind die Bezirksgerichte (sądy okręgowe).

Empfangsbehörden:

Justizministerium
Abteilung internationale Zusammenarbeit und Menschenrechte

Al. Ujazdowskie 11

00-950 Warschau

Tel./Fax: +48 22 23-90-870 +48 22 628 09 49

E-Mail: dwmpc@ms.gov.pl

Auch Kreisgerichte (sądy rejonowe) und Bezirksgerichte sind Empfangsbehörden.

Klicken Sie auf den nachstehenden Link, um sich alle Gerichte (bzw. Behörden) anzeigen zu lassen, auf die sich dieser Artikel bezieht.
Liste der zuständigen Gerichte (oder Behörden)

Artikel 14 Absatz 2, zweiter Spiegelstrich – räumlicher Zuständigkeitsbereich der zuständigen Empfangsbehörden oder Übermittlungsbehörden

Territorial jurisdiction of the transferring authorities:

Legal aid applications which are to be transferred to another Member State must be filed with the regional court having jurisdiction over the place (region) of the applicant’s domicile or habitual residence.

Territorial jurisdiction of the receiving authorities:

Under Article 8(1) of the Act of 17 December 2004 on the right to legal aid in civil proceedings in Member States of the European Union (21 December 2021 (Journal of Laws 2022, item 284)), legal aid applications may be filed directly with the court competent to examine the application, that is to say, the court before which the proceedings on the substance are to be brought or are ongoing or, if the application is for legal aid in enforcement proceedings, with the district court having jurisdiction over the place of enforcement of the judgment.

For all legal aid applications submitted to Polish courts by applicants with domicile or habitual residence in other EU Member States, the receiving authority with territorial jurisdiction is the Ministry of Justice.

Artikel 14 Absatz 2, dritter Spiegelstrich – verfügbare Kommunikationsmittel zum Empfang der Anträge

Methoden für den Empfang von Anträgen:

Anträge können direkt oder per Post bei der Übermittlungsbehörde eingereicht werden.

Anträge können direkt oder per Post bei der Empfangsbehörde eingereicht werden.

Artikel 14 Absatz 2, vierter Spiegelstrich – Sprachen, in denen der Antrag ausgefüllt werden kann

Sprachen, in denen der Antrag ausgefüllt werden kann

Übermittlungsbehörden: Der Antrag muss auf Polnisch und in einer der Amtssprachen der Europäischen Union gestellt werden, die in dem EU-Mitgliedstaat akzeptiert werden, in den der Antrag zu übermitteln ist.

Empfangsbehörden: Der Antrag muss auf Polnisch oder Englisch verfasst sein.

Amtssprachen der Europäischen Union, die außer Polnisch von den polnischen Empfangsbehörden akzeptiert werden: Englisch.

Letzte Aktualisierung: 04/09/2024

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.