Otvoreni postupci u području građanskog pravosuđa koji su započeti prije isteka prijelaznog razdoblja nastavit će se na temelju prava EU-a. Na temelju uzajamnog sporazuma s Ujedinjenom Kraljevinom na portalu e-pravosuđe do kraja 2024. ostat će dostupne informacije povezane s Ujedinjenom Kraljevinom.

Prozesskostenhilfe

Engleska i Wales

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Engleska i Wales

Einhaltung der Richtlinie über Prozesskostenhilfe durch das Vereinigte Königreich

Artikel 15 – Bearbeitung der Anträge

Die für Prozesskostenhilfe zuständigen Behörden im Vereinigten Königreich gewährleisten durch eine elektronische Bearbeitung, dass die Antragsteller über den Eingang ihrer Anträge sowie über Entscheidungen darüber unterrichtet werden.

Eine vollständige oder teilweise Ablehnung eines Antrags wird stets von der zuständigen Behörde begründet.

In England und Wales besteht bei den meisten Formen der Prozesskostenhilfe ein Recht auf Einspruch vor einem unabhängigen Rechtsausschuss erfahrener Rechtsanwälte, die aus privaten Kanzleien hinzugezogen werden. Auch in Schottland existieren Verfahren für die Prüfung von Ablehnungen von Anträgen auf Prozesskostenhilfe in Zivilsachen (Civil Legal Aid). Gegen sämtliche Ablehnungen von Anträgen auf Prozesskostenhilfe kann im Vereinigten Königreich ein Einspruch durch eine Normenkontrollklage vor den Gerichten eingereicht werden.

Artikel 16 – Standardformular

In England und Wales ist der Antragsteller mit dem nach dieser Richtlinie festgelegten Standardformular berechtigt, etwaige benötigte vorprozessuale Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. Für die Vertretung vor Gericht sind – wie bei jedem Antragsteller – ggf. weitere Informationen oder ein weiteres Formular erforderlich. Der Rechtsberater, der die Erstberatung durchführt, unterstützt den Mandanten bei der Zusammenstellung der erforderlichenfalls benötigten weiteren Informationen oder des Antragsformulars.

Schottland akzeptiert das Standardformular für Anträge auf Prozesskostenhilfe in Zivilsachen (Civil Legal Aid) in Verfahren ab November 2004, ist jedoch noch nicht in der Lage, Maßnahmen einzuführen, durch die in Schottland auch Anträge auf vorprozessuale Beratungshilfe im Rahmen dieser Richtlinie angenommen werden können. Im Rahmen der bestehenden Beratung ist allerdings für Antragsteller in grenzüberschreitenden Rechtssachen – unabhängig von deren Nationalität oder Wohnort – eine vorprozessuale Rechtsberatung möglich.

Neben dem Standardformular gemäß dieser Richtlinie werden im Vereinigten Königreich natürlich auch Anträge auf Prozesskostenhilfe von Personen angenommen, die in grenzüberschreitenden Rechtssachen die entsprechenden Antragsformulare ihres eigenen Landes verwenden.

Schlussbestimmungen

Im Sinne von Artikel 18 sind umfassende Informationen und Orientierungshilfen zur Prozesskostenhilfe im Vereinigten Königreich auf folgenden Websites zu finden:

Legal Services Commission for England and Waleshttp://www.legalservices.gov.uk/

Legal Aid Board for Scotlandhttp://www.slab.org.uk/

Northern Ireland Legal Services Commission (Nordirische Kommission für Rechtsdienste) http://www.nilsc.org.uk/  PDF (104 Kb) en

Mitteilung über die Umsetzung der Prozesskostenhilfe-Richtlinie im Vereinigten Königreich  PDF (104 Kb) en


PRONALAŽENJE NADLEŽNIH SUDOVA/TIJELA

Alat za pretraživanje služi za pronalaženje suda/tijela nadležnog za određeni europski pravni instrument. Napominjemo da unatoč nastojanjima da se osigura točnost rezultata, mogu postojati iznimke u pogledu određivanja nadležnosti koje nisu nužno obuhvaćene.

Ujedinjena Kraljevina

Engleska i Wales

Pravna pomoć


*obvezan unos

Artikel 14 Absatz 2, erster Spiegelstrich – Name und Anschrift der zuständigen Empfangsbehörden oder Übermittlungsbehörden

Klicken Sie auf den nachstehenden Link, um sich alle Gerichte (bzw. Behörden) anzeigen zu lassen, auf die sich dieser Artikel bezieht.
Liste der zuständigen Gerichte (oder Behörden)

Artikel 14 Absatz 2, dritter Spiegelstrich – verfügbare Kommunikationsmittel zum Empfang der Anträge

Akzeptiert werden Anträge per Post oder E-Mail an die oben genannte Adresse. Ebenfalls akzeptiert werden Dringlichkeitsanträge, die von Rechtsanwälten im Auftrag ihrer Klienten übermittelt werden, bevor der eigentliche Antrag auf Prozesskostenhilfe eingereicht und geprüft wird.

Artikel 14 Absatz 2, vierter Spiegelstrich – Sprachen, in denen der Antrag ausgefüllt werden kann

Anträge werden in englischer Sprache entgegengenommen.  Das Central Customer Services Team kann Übersetzungen von Anträgen oder Schriftstücken in die Wege leiten, wenn die Empfangsbehörde dies verlangt.

Letzte Aktualisierung: 30/03/2021

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