Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen - Brüssel I-Verordnung

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Anhang I – Innerstaatliche Zuständigkeitsvorschriften im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 und Artikel 4 Absatz 2

Artikel 86 der Zivilprozessordnung

Anhang II – Gerichte oder sonstige befugte Stellen, bei denen Anträge nach Artikel 39 einzubringen sind

Landgerichte

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Liste der zuständigen Gerichte (oder Behörden)

Anhang III – Gerichte, bei denen Rechtsbehelfe nach Artikel 43 Absatz 2 einzulegen sind

Bezirksgerichte

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Liste der zuständigen Gerichte (oder Behörden)

Anhang IV- Rechtsbehelfe, die nach Artikel 44 eingelegt werden können

Rechtsmittel beim Staatsgerichtshof

Anschrift: Lossi 17

Stadt: Tartu

Postleitzahl: 50093

Tel.: +372 730 9002

Fax: +372 730 9003

E-Mail: info@riigikohus.ee

Website: https://www.riigikohus.ee

Letzte Aktualisierung: 29/03/2022

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