- Anhang I – Innerstaatliche Zuständigkeitsvorschriften im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 und Artikel 4 Absatz 2
- Anhang II – Gerichte oder sonstige befugte Stellen, bei denen Anträge nach Artikel 39 einzubringen sind
- Anhang III – Gerichte, bei denen Rechtsbehelfe nach Artikel 43 Absatz 2 einzulegen sind
- Anhang IV- Rechtsbehelfe, die nach Artikel 44 eingelegt werden können
Anhang I – Innerstaatliche Zuständigkeitsvorschriften im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 und Artikel 4 Absatz 2
Artikel 86 der Zivilprozessordnung
Anhang II – Gerichte oder sonstige befugte Stellen, bei denen Anträge nach Artikel 39 einzubringen sind
Landgerichte
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Liste der zuständigen Gerichte (oder Behörden)
Anhang III – Gerichte, bei denen Rechtsbehelfe nach Artikel 43 Absatz 2 einzulegen sind
Bezirksgerichte
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Liste der zuständigen Gerichte (oder Behörden)
Anhang IV- Rechtsbehelfe, die nach Artikel 44 eingelegt werden können
Rechtsmittel beim Staatsgerichtshof
Anschrift: Lossi 17
Stadt: Tartu
Postleitzahl: 50093
Tel.: +372 730 9002
Fax: +372 730 9003
E-Mail: info@riigikohus.ee
Website: https://www.riigikohus.ee
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