SEITENINHALTE
- Anhang I – Innerstaatliche Zuständigkeitsvorschriften im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 und Artikel 4 Absatz 2
- Anhang II – Gerichte oder sonstige befugte Stellen, bei denen Anträge nach Artikel 39 einzubringen sind
- Anhang III – Gerichte, bei denen Rechtsbehelfe nach Artikel 43 Absatz 2 einzulegen sind
- Anhang IV- Rechtsbehelfe, die nach Artikel 44 eingelegt werden können
Anhang I – Innerstaatliche Zuständigkeitsvorschriften im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 und Artikel 4 Absatz 2
- in Italien: Artikel 3 und 4 des Gesetzes Nr. 218 vom 31. Mai 1995.
Anhang II – Gerichte oder sonstige befugte Stellen, bei denen Anträge nach Artikel 39 einzubringen sind
- in Italien bei der Corte d'appello.
Anhang III – Gerichte, bei denen Rechtsbehelfe nach Artikel 43 Absatz 2 einzulegen sind
- in Italien bei der corte d'appello.
Anhang IV- Rechtsbehelfe, die nach Artikel 44 eingelegt werden können
- in Italien: die Kassationsbeschwerde.
Letzte Aktualisierung:
08/01/2024
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