Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen - Brüssel I-Verordnung

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Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen – Brüssel-I-Verordnung


*muss ausgefüllt werden

Anhang I – Innerstaatliche Zuständigkeitsvorschriften im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 und Artikel 4 Absatz 2

- in Italien: Artikel 3 und 4 des Gesetzes Nr. 218 vom 31. Mai 1995.

Anhang II – Gerichte oder sonstige befugte Stellen, bei denen Anträge nach Artikel 39 einzubringen sind

- in Italien bei der Corte d'appello.

Anhang III – Gerichte, bei denen Rechtsbehelfe nach Artikel 43 Absatz 2 einzulegen sind

- in Italien bei der corte d'appello.

Anhang IV- Rechtsbehelfe, die nach Artikel 44 eingelegt werden können

- in Italien: die Kassationsbeschwerde.

Letzte Aktualisierung: 08/01/2024

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