- Anhang I – Innerstaatliche Zuständigkeitsvorschriften im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 und Artikel 4 Absatz 2
- Anhang II – Gerichte oder sonstige befugte Stellen, bei denen Anträge nach Artikel 39 einzubringen sind
- Anhang III – Gerichte, bei denen Rechtsbehelfe nach Artikel 43 Absatz 2 einzulegen sind
- Anhang IV- Rechtsbehelfe, die nach Artikel 44 eingelegt werden können
Anhang I – Innerstaatliche Zuständigkeitsvorschriften im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 und Artikel 4 Absatz 2
- in Lettland: Abschnitt 27 sowie die Absätze 3, 5, 6 und 9 des Abschnitts 28 der Zivilprozessordnung (Civilprocesa likums).
Anhang II – Gerichte oder sonstige befugte Stellen, bei denen Anträge nach Artikel 39 einzubringen sind
- in Lettland beim rajona (pilsētas) tiesa.
Anhang III – Gerichte, bei denen Rechtsbehelfe nach Artikel 43 Absatz 2 einzulegen sind
- in Lettland beim Apgabaltiesa.
Anhang IV- Rechtsbehelfe, die nach Artikel 44 eingelegt werden können
- in Lettland: ein Rechtsbehelf beim Augstākā tiesa.
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