Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen - Brüssel I-Verordnung

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Anhang I – Innerstaatliche Zuständigkeitsvorschriften im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 und Artikel 4 Absatz 2

- in Lettland: Abschnitt 27 sowie die Absätze 3, 5, 6 und 9 des Abschnitts 28 der Zivilprozessordnung (Civilprocesa likums).

Anhang II – Gerichte oder sonstige befugte Stellen, bei denen Anträge nach Artikel 39 einzubringen sind

- in Lettland beim rajona (pilsētas) tiesa.

Anhang III – Gerichte, bei denen Rechtsbehelfe nach Artikel 43 Absatz 2 einzulegen sind

- in Lettland beim Apgabaltiesa.

Anhang IV- Rechtsbehelfe, die nach Artikel 44 eingelegt werden können

- in Lettland: ein Rechtsbehelf beim Augstākā tiesa.

Letzte Aktualisierung: 10/05/2024

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