Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen - Brüssel I-Verordnung

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Anhang I – Innerstaatliche Zuständigkeitsvorschriften im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 und Artikel 4 Absatz 2

Artikel 1103 und 1110 der Zivilprozessordnung (Kodeks postępowania cywilnego).

Anhang II – Gerichte oder sonstige befugte Stellen, bei denen Anträge nach Artikel 39 einzubringen sind

beim Sąd Okręgowy

Anhang III – Gerichte, bei denen Rechtsbehelfe nach Artikel 43 Absatz 2 einzulegen sind

beim Sąd Apelacyjny

Anhang IV- Rechtsbehelfe, die nach Artikel 44 eingelegt werden können

mit einer Kassationsbeschwerde beim Sąd Najwyższy

Letzte Aktualisierung: 17/09/2024

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