- ZUSTÄNDIGE GERICHTE/BEHÖRDEN SUCHEN
- Anhang I – Innerstaatliche Zuständigkeitsvorschriften im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 und Artikel 4 Absatz 2
- Anhang II – Gerichte oder sonstige befugte Stellen, bei denen Anträge nach Artikel 39 einzubringen sind
- Anhang III – Gerichte, bei denen Rechtsbehelfe nach Artikel 43 Absatz 2 einzulegen sind
- Anhang IV- Rechtsbehelfe, die nach Artikel 44 eingelegt werden können
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ZUSTÄNDIGE GERICHTE/BEHÖRDEN SUCHEN
Mit der nachstehenden Suchfunktion können Sie das/die für einen bestimmten EU-Rechtsakt zuständige(n) Gericht(e) bzw. Behörde(n) identifizieren. Hinweis: Wir bemühen uns um größtmögliche Richtigkeit der Ergebnisse. Dennoch kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass die Zuständigkeit nicht genau bestimmt werden konnte und Sie daher möglicherweise nicht fündig werden.
Anhang I – Innerstaatliche Zuständigkeitsvorschriften im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 und Artikel 4 Absatz 2
Die nationalen Zuständigkeitsvorschriften nach Artikel 3 Absatz 2 und Artikel 4 Absatz 2 sind:
Artikel 1066-1082 in Buch VII „Internationales Zivilverfahrensrecht“, Titel I „Internationale Zuständigkeit der rumänischen Gerichte“ des Gesetzes Nr. 134/2010 über die Zivilprozessordnung
Anhang II – Gerichte oder sonstige befugte Stellen, bei denen Anträge nach Artikel 39 einzubringen sind
Das Landgericht (tribunal) (Artikel 1 Absatz 1 des Artikels I/2 des Gesetzes Nr. 191/2007 zum Erlass der Dringlichkeitsverordnung Nr. 119/2006 über die zur Anwendung gemeinschaftsrechtlicher Regelungen nach dem EU-Beitritt Rumäniens notwendigen Maßnahmen, in geänderter Fassung; Artikel 95 Absatz 1 der rumänischen Zivilprozessordnung)
Anhang III – Gerichte, bei denen Rechtsbehelfe nach Artikel 43 Absatz 2 einzulegen sind
In Rumänien ein Berufungsgericht (Curtea de apel) (Artikel 96 Absatz 2 des Gesetzes Nr. 134/2010 über die Zivilprozessordnung).
Anhang IV- Rechtsbehelfe, die nach Artikel 44 eingelegt werden können
Berufung (Artikel 97 Absatz 1 der rumänischen Zivilprozessordnung)
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.