Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen - Brüssel I-Verordnung

Slowakei

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Anhang I – Innerstaatliche Zuständigkeitsvorschriften im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 und Artikel 4 Absatz 2

in der Slowakei: die Artikel 37 bis 37 Buchstabe e) des Gesetzes Nr. 97/1963 über Internationales Privatrecht und die entsprechenden Verfahrensvorschriften.

Anhang II – Gerichte oder sonstige befugte Stellen, bei denen Anträge nach Artikel 39 einzubringen sind

Hinweis: Die ursprüngliche Sprachfassung dieser Seite Slowakisch wurde unlängst geändert. Die Sprachfassung, die Sie ausgewählt haben, wird gerade von unserer Übersetzungsabteilung erstellt.

in der Slowakei beim okresný súd.

Anhang III – Gerichte, bei denen Rechtsbehelfe nach Artikel 43 Absatz 2 einzulegen sind

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in der Slowakei beim okresný súd.

Anhang IV- Rechtsbehelfe, die nach Artikel 44 eingelegt werden können

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in der Slowakei: ein dovolanie.

Letzte Aktualisierung: 01/08/2022

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