- ZUSTÄNDIGE GERICHTE/BEHÖRDEN SUCHEN
- Anhang I – Innerstaatliche Zuständigkeitsvorschriften im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 und Artikel 4 Absatz 2
- Anhang II – Gerichte oder sonstige befugte Stellen, bei denen Anträge nach Artikel 39 einzubringen sind
- Anhang III – Gerichte, bei denen Rechtsbehelfe nach Artikel 43 Absatz 2 einzulegen sind
- Anhang IV- Rechtsbehelfe, die nach Artikel 44 eingelegt werden können
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ZUSTÄNDIGE GERICHTE/BEHÖRDEN SUCHEN
Mit der nachstehenden Suchfunktion können Sie das/die für einen bestimmten EU-Rechtsakt zuständige(n) Gericht(e) bzw. Behörde(n) identifizieren. Hinweis: Wir bemühen uns um größtmögliche Richtigkeit der Ergebnisse. Dennoch kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass die Zuständigkeit nicht genau bestimmt werden konnte und Sie daher möglicherweise nicht fündig werden.
Anhang I – Innerstaatliche Zuständigkeitsvorschriften im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 und Artikel 4 Absatz 2
– Kapitel 10 § 3 Absatz 1 Satz 1 der Prozessordnung (rättegångsbalken)
Anhang II – Gerichte oder sonstige befugte Stellen, bei denen Anträge nach Artikel 39 einzubringen sind
– beim Amtsgericht (tingsrätt)
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Liste der zuständigen Gerichte (oder Behörden)
Anhang III – Gerichte, bei denen Rechtsbehelfe nach Artikel 43 Absatz 2 einzulegen sind
– beim Amtsgericht, beim Oberlandesgericht (hovrätt) oder beim Obersten Gerichtshof (Högsta domstolen)
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Liste der zuständigen Gerichte (oder Behörden)
Anhang IV- Rechtsbehelfe, die nach Artikel 44 eingelegt werden können
– beim Amtsgericht, beim Oberlandesgericht oder beim Obersten Gerichtshof
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Liste der zuständigen Gerichte (oder Behörden)
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