Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen - Brüssel I-Verordnung

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ZUSTÄNDIGE GERICHTE/BEHÖRDEN SUCHEN

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Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen – Brüssel-I-Verordnung


*muss ausgefüllt werden

Anhang I – Innerstaatliche Zuständigkeitsvorschriften im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 und Artikel 4 Absatz 2

– Kapitel 10 § 3 Absatz 1 Satz 1 der Prozessordnung (rättegångsbalken)

Anhang II – Gerichte oder sonstige befugte Stellen, bei denen Anträge nach Artikel 39 einzubringen sind

– beim Amtsgericht (tingsrätt)

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Liste der zuständigen Gerichte (oder Behörden)

Anhang III – Gerichte, bei denen Rechtsbehelfe nach Artikel 43 Absatz 2 einzulegen sind

– beim Amtsgericht, beim Oberlandesgericht (hovrätt) oder beim Obersten Gerichtshof (Högsta domstolen)

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Anhang IV- Rechtsbehelfe, die nach Artikel 44 eingelegt werden können

– beim Amtsgericht, beim Oberlandesgericht oder beim Obersten Gerichtshof

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Letzte Aktualisierung: 22/09/2024

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