Beweisaufnahme mittels Videokonferenz

Griechenland
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Europäisches Justizielles Netz (für Zivil- und Handelssachen)

1 Ist die Beweisaufnahme mittels Videokonferenz entweder mit Teilnahme des Gerichts des ersuchenden Mitgliedstaats oder direkt durch ein Gericht dieses Mitgliedstaats möglich? Wenn ja, welche einschlägigen innerstaatlichen Verfahren oder Gesetze finden Anwendung?

Ja, dies ist in beiden Fällen möglich. Gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2020/1783 erfolgt die Beweisaufnahme per Videokonferenz nach Maßgabe des nationalen Rechts des ersuchten Gerichts (in Griechenland das Präsidialdekret 142/2013 und Artikel 393 Absatz 3 der Zivilprozessordnung), während das ersuchende Gericht gemäß Artikel 12 Absatz 3 beantragen kann, dass das Ersuchen in einer besonderen Form erledigt wird, die sein nationales Recht vorsieht. Das ersuchte Gericht erledigt das Ersuchen gemäß dem besonderen Verfahren, es sei denn, dass das mit seinem nationalen Recht unvereinbar wäre oder dem ersuchten Gericht wegen erheblicher tatsächlicher Schwierigkeiten unmöglich ist.

2 Gibt es Einschränkungen bezüglich der Personen, die mittels Videokonferenz vernommen werden können? Ist dies beispielsweise nur bei Zeugen möglich oder können auch Sachverständige und Verfahrensparteien auf diese Weise vernommen werden?

Es existieren keine Beschränkungen. Alle Verfahrensbeteiligten können per Videokonferenz vernommen werden.

3 Gibt es Einschränkungen hinsichtlich der Art von Beweisen, die mittels Videokonferenzen aufgenommen werden können? Wenn ja, welche?

Es gibt keine Beschränkungen, außer für die Aufzeichnung von Videokonferenzen mit Bildern (Artikel 2 Absatz 3 des Präsidialdekrets 142/2013).

4 Gibt es Einschränkungen bezüglich des Ortes, an welchem eine Person mittels Videokonferenz vernommen werden kann? Muss dies beispielsweise an einem Gericht geschehen?

Die Vernehmung kann in einem angemessen ausgestatteten Gerichtssaal oder Büroraum in dem betreffenden Gericht stattfinden, der durch eine dem Justizminister übermittelte Entscheidung des Gerichtsvorsitzenden bestätigt wurde, oder in einem Büroraum einer griechischen Konsularbehörde im Ausland.

5 Ist es zulässig, Videokonferenzvernehmungen aufzuzeichnen? Wenn ja, sind die entsprechenden Geräte vorhanden?

Es ist zulässig, per Videokonferenz durchgeführte Vernehmungen aufzuzeichnen, jedoch nur anhand von Tonaufzeichnungen, nicht jedoch anhand von Bildaufzeichnungen; die Protokolle der Videokonferenz werden vom Urkundsbeamten des Gerichts oder der griechischen Konsularbehörde im Ausland aufbewahrt.

6 In welcher Sprache ist die Vernehmung zu führen a) bei Ersuchen nach den Artikeln 12 bis 14 der Beweisaufnahmeverordnung, b) bei unmittelbarer Beweisaufnahme nach den Artikeln 19 bis 21 der Beweisaufnahmeverordnung?

a) Das Verfahren wird in griechischer Sprache geführt, und erforderlichenfalls ist ein Dolmetscher anwesend; b) das Verfahren wird in der Sprache des ersuchenden Gerichts geführt, wobei ein Dolmetscher simultan ins Griechische dolmetscht.

7 Sofern Dolmetscher benötigt werden, wer ist für ihre Bereitstellung verantwortlich und wo sollten sie anwesend sein a) bei Ersuchen nach den Artikeln 12 bis 14 der Beweisaufnahmeverordnung, b) bei unmittelbarer Beweisaufnahme nach den Artikeln 19 bis 21 der Beweisaufnahmeverordnung?

Die Parteien sorgen dafür, dass ein Dolmetscher gefunden und bezahlt wird, wenn der Zeuge, die Partei oder der Sachverständige, der bzw. die per Videokonferenz vernommen werden und aussagen soll, nicht Griechisch spricht. Die Dolmetscher müssen sich in demselben Raum wie der Richter bzw. – wenn die Vernehmung in einem Konsulat stattfindet – wie der Leiter der griechischen Konsularbehörde, der die Videokonferenz durchführt, befinden.

8 Welches Verfahren ist zur Vorbereitung der Vernehmung und zur Zustellung der Benachrichtigung über Ort und Zeit der Vernehmung an die zu vernehmende Person anzuwenden a) bei Ersuchen nach den Artikeln 12 bis 14 der Beweisaufnahmeverordnung, b) bei unmittelbarer Beweisaufnahme nach den Artikeln 19 bis 21 der Beweisaufnahmeverordnung? Wie viel Zeit sollte in diesen beiden Fällen bis zum Vernehmungstermin eingeplant werden, damit die zu vernehmende Person die Ladung rechtzeitig erhält?

In beiden Fällen sprechen die Richter des ersuchenden Gerichts und des ersuchten Gerichts den konkreten Ablauf der Vernehmung durch geeignete Kommunikationsmittel wie Telefon, E-Mail oder Fax ab.

Die praktischen Fragen im Zusammenhang mit der Anberaumung und Durchführung der Videokonferenz klären die zuständigen Gerichtsbediensteten, auch mit geeigneten Kommunikationsmitteln, unter Aufsicht der oben genannten Richter.

Im Einklang mit der oben genannten Absprache zwischen den Richtern unterrichtet der Richter des ersuchten Gerichts die zu vernehmende Person gemäß den Rechtsvorschriften des Vollstreckungsorts über Zeitpunkt und Ort der Vernehmung, und zwar so frühzeitig, dass die Vernehmung stattfinden kann.

9 Welche Kosten entstehen für eine Videokonferenz und wer hat für diese Kosten aufzukommen?

Die Parteien sorgen dafür, dass ein Dolmetscher gefunden und bezahlt wird, wenn der Zeuge, die Partei oder der Sachverständige, der bzw. die per Videokonferenz vernommen werden und aussagen soll, nicht Griechisch spricht. Der Dolmetscher wird direkt von der die Videokonferenz beantragenden Partei vergütet.

10 Mit welchen Mitteln wird sichergestellt, dass die Person, die unmittelbar durch das ersuchende Gericht vernommen wird, darüber informiert wurde, dass die Vernehmung auf freiwilliger Grundlage erfolgt?

Die Person wird vom zuständigen Richter des ersuchten Gerichts unterrichtet.

11 Welche Verfahren stehen zur Überprüfung der Identität der zu vernehmenden Person zur Verfügung?

Der die Vernehmung durchführende Richter überprüft die Identität der zu vernehmenden Personen. Bei der Feststellung der Identität der mittels Videokonferenz zugeschalteten Person wird der Richter vom Urkundsbeamten oder einer vom Konsul dazu ermächtigten Person vor Ort unterstützt.

12 Welche Vorschriften gelten für eine Vernehmung unter Eid und welche Angaben des ersuchenden Gerichts werden benötigt, wenn während der unmittelbaren Beweisaufnahme gemäß den Artikeln 19 bis 21 ein Eid erforderlich ist?

Der die Vernehmung durchführende Richter fragt die zu vernehmenden Zeugen oder Sachverständigen usw., ob diese einen religiösen Eid oder eine Eidesformel ohne religiöse Beteuerung sprechen möchten. Entsprechendes gilt für Dolmetscher, bevor sie ihre Dolmetschtätigkeit in der Verhandlung aufnehmen.

13 Mittels welcher Vorkehrungen wird sichergestellt, dass an dem Ort der Videokonferenz eine Kontaktperson für das ersuchende Gericht anwesend ist sowie eine Person, die die Videokonferenzanlage bedienen und mögliche technische Probleme beheben kann?

Es werden Vorkehrungen getroffen, damit die zuständigen Gerichtsbediensteten vor und während der Videokonferenz anwesend sind.

14 Werden zusätzliche Informationen des ersuchenden Gerichts benötigt? Wenn ja, welche?

Keine.

Letzte Aktualisierung: 20/09/2023

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