Beweisaufnahme mittels Videokonferenz

Das Europäische Justizielle Netz für Zivil- und Handelssachen hat eine Reihe von Informationsblättern erstellt, die praktische Informationen über Vorschriften, Verfahren und technische Einrichtungen für Videokonferenzen zwischen Gerichten in verschiedenen EU-Ländern enthalten.

Die Verordnung (EU) 2020/1783 (Neufassung), die die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Beweisaufnahme in Zivil- und Handelssachen regelt, bietet einen allgemeinen Rechtsrahmen für die Beweisaufnahme in einem anderen Land als dem des Gerichts. Die vorliegende Verordnung ersetzt die Verordnung (EG) Nr. 1206/2001 des Rates und tritt am 1. Juli 2022 in Kraft. In der neuen Verordnung wird klargestellt, wie Beweismittel mittels Videokonferenz oder einer anderen Fernkommunikationstechnologie zu erheben sind. Zudem wird das Formblatt N in Anhang I für den Austausch einschlägiger technischer Informationen eingeführt. Das Formblatt N ist sowohl für Ersuchen um Beweisaufnahme mittels Videokonferenz als auch für die positive Beantwortung eines solchen Ersuchens zu verwenden. Jedoch hat jeder EU-Mitgliedstaat sein eigenes Verfahrensrecht in diesem Bereich, sodass sich die Verfahren der Länder, bei denen ein Ersuchen um Zusammenarbeit eingeht, im Detail unterscheiden können.

Um den Justizbehörden der EU-Mitgliedstaaten die Zusammenarbeit zu erleichtern und die Videokonferenztechnologie bei der Beweisaufnahme in einem anderen EU-Mitgliedstaat bestmöglich einsetzen zu können, hat das Europäische Justizielle Netz für Zivil- und Handelssachen (EJN-civil) eine Reihe von Informationsblättern erstellt. Diese enthalten praktische Informationen zu den Vorschriften und Verfahren sowie zur technischen Ausrüstung in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten.

Für genauere Informationen zu dem gewünschten Land klicken Sie bitte auf dessen Flagge.

Link zum Thema

Beweisaufnahme - Mitteilungen der Mitgliedstaaten und Suchwerkzeug zur Ermittlung des/der zuständigen Gerichts/Stelle

Letzte Aktualisierung: 19/01/2023

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