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Allgemeine Beschreibung
In Griechenland bietet die Nationale Richterschule, die 1995 in Thessaloniki als öffentliche Einrichtung unter Aufsicht des Justizministers gegründet wurde, eine obligatorische Erstausbildung für Richter und Staatsanwälte an. Es gibt vier Kategorien von Amtsanwärtern:
- Verwaltungsrichter (Staatsrat, Rechnungshof, Verwaltungsgerichte),
- Zivil-/Strafrichter,
- Staatsanwälte,
- Friedensrichter.
Die derzeitige gesetzliche Grundlage für die Ausbildung ist Artikel 88 der Verfassung und das Gesetz Nr. 4871/2021, das vor Kurzem (10.12.2021) zur Änderung früherer Rechtsvorschriften verabschiedet wurde. Die Zahl der Amtsanwärter in jeder Kategorie (eine pro Jahr) hängt von der Zahl der Richter ab, die voraussichtlich im darauffolgenden Jahr in den Ruhestand treten werden. In der Regel werden pro Klasse (Jahr) 130 bis 200 Amtsanwärter aller Kategorien geschult.
Zugang zur Erstausbildung
Jedes Jahr werden drei verschiedene Zulassungsprüfungen durchgeführt – eine für Verwaltungsrichter, eine für Staatsanwälte und eine für ordentliche Richter (eine gemeinsame Prüfung für Zivil-/Strafrichter und Friedensrichter). Bewerben können sich
- Rechtsanwälte mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung, es sei denn, sie verfügen über einen Doktortitel in Rechtswissenschaften – in diesem Fall ist nur ein Jahr Berufserfahrung erforderlich,
- Justizbedienstete, die einen Abschluss in Rechtswissenschaften besitzen und mindestens drei Jahre lang an einem Gericht gearbeitet haben,
- Mitglieder des Juristischen Dienstes des Staates,
- Friedensrichter (für alle anderen Kategorien).
Alle Bewerber müssen im Jahr der Prüfung zwischen 28 und 40 Jahre alt sein und dürfen nicht vorbestraft sein.
Jede Prüfung wird von einem Gremium aus fünf Mitgliedern (sechs im Fall von Verwaltungsrichtern) durchgeführt, bei denen es sich mehrheitlich um vorsitzende Richter und Staatsanwälte handelt, und umfasst sowohl einen schriftlichen als auch einen mündlichen Teil. Schriftliche Prüfungen werden in zwei Phasen durchgeführt. In der ersten Phase absolvieren die Bewerber eine Fremdsprachenprüfung (zur Wahl stehen Deutsch, Englisch, Französisch und Italienisch). Diejenigen, die in dieser Phase erfolgreich waren, nehmen an der zweiten Phase teil, die vier Tests in verschiedenen Bereichen des innerstaatlichen Rechts, die für jede Kategorie relevant sind, umfasst. Alle schriftlichen Prüfungen finden in Thessaloniki statt. Bewerber, die die schriftlichen Prüfungen bestanden haben, nehmen an den mündlichen Prüfungen teil, die in öffentlicher Sitzung vor dem jeweiligen Prüfungsausschuss in denselben Fächern wie die schriftlichen (sowie zum Unionsrecht) durchgeführt werden. Die mündlichen Prüfungen finden im Staatsrat (für Verwaltungsrichter) und am Obersten Zivil- und Strafgericht (für alle anderen Kategorien) statt.
Derzeit gibt es keine alternativen Zugangswege zum Amt eines Richters oder Staatsanwalts.
Format und Inhalt der Erstausbildung
Die Dauer der Ausbildung beträgt 16 Monate und ist in zwei Phasen gegliedert. In der ersten Phase (zehn Monate) absolvieren die Amtsanwärter hauptsächlich eine theoretische Ausbildung an der Nationalen Richterschule. Dieser Zeitraum ist noch einmal in zwei Teile unterteilt. In den ersten fünf Monaten absolvieren die Amtsanwärter eine allgemeine Ausbildung, in den verbleibenden fünf Monaten werden die Amtsanwärter der einzelnen Kategorien speziell in den Fachrichtungen der Gerichte, in denen sie tätig sein werden (auf der Grundlage der Benotung der Einstiegsprüfung und der durchschnittlichen Benotung des ersten Teils der ersten Phase), unterrichtet und legen ihre Abschlussprüfungen ab. In der zweiten Phase (sechs Monate) absolvieren sie je nach Kategorie eine praktische Ausbildung an den benannten Gerichten.
Zu den Ausbildungszielen gehört, dass die Teilnehmer das Fall- und Zeitmanagement beherrschen, auf den neuesten Stand des Rechts (sowohl des nationalen als auch des Unionsrechts) und der Rechtsprechung sowie der Informationstechnologie (einschließlich KI) gebracht werden, zur Arbeit in einem internationalen Umfeld befähigt werden und auch wichtige persönliche Kompetenzen entwickeln, wie zum Beispiel Unabhängigkeit und Befolgung der Grundsätze der Republik und der juristischen Ethik, ordnungsgemäßes Verhalten gegenüber Kollegen, Gerichtsbediensteten, Rechtsanwälten und Prozessparteien, Kommunikations- und Kooperationsfähigkeiten usw. Diese Ziele werden beispielsweise durch die Teilnahme an Sprachkursen, die Teilnahme – unter Anleitung erfahrener Ausbilder – an simulierten Prozessen und Beratungen, Workshops, Arbeitsgruppen, Bildungsbesuchen, Aktivitäten des EJTN/der ERA, Austauschprogrammen usw. erreicht. Die Ausbilder sind hauptsächlich Richter, je nach Thema können auch Wissenschaftler und Sachverständige hinzugezogen werden. In der zweiten Phase der Ausbildung (praktische Ausbildung) sind die Ausbilder Richter, die an den jeweiligen Gerichten tätig sind und von einem vorsitzenden Richter beaufsichtigt werden.
Abschluss der Erstausbildung und des Qualifizierungsverfahrens
In der ersten Phase der Erstausbildung werden die Amtsanwärter von sieben Ausbildern beurteilt. Am Ende der ersten Phase legen die erfolgreichen Amtsanwärter (diejenigen mit durchschnittlich mindestens 8 von 15 Punkten) eine schriftliche Abschlussprüfung ab, die von einem aus drei Richtern bestehenden Gremium durchgeführt wird. Diese Prüfung umfasst drei Tests in drei hypothetischen Fällen (Abschlussnote: Durchschnitt mindestens 8 von 15 Punkten).
Die Rangfolge am Ende der ersten Phase basiert in den einzelnen Kategorien auf
- Benotung der Einstiegsprüfung, die 30 % der Abschlussnote ausmacht,
- Benotung der ersten Phase, die 30 % der Abschlussnote ausmacht und
- Benotung der Abschlussprüfung, die 40 % der Abschlussnote ausmacht.
Die Rangfolge dieser Phase ist für die Verwaltungsrichter von besonderer Bedeutung, da die Amtsanwärter für die zweite Phase der Erstausbildung (praktische Ausbildung) abhängig von der Rangfolge, den freien Stellen an den einzelnen Gerichten (Staatsrat und Verwaltungsgerichte) und ihrer Präferenz an die verschiedenen Gerichte abgestellt werden.
Die Beurteilung in der zweiten Phase der Ausbildung erfolgt, indem jeder Amtsanwärter abhängig von der Leistung in eine von vier Stufen eingeteilt wird. Die Note derjenigen, die der ersten Stufe zugeordnet werden, wird mit dem Faktor 1,2 multipliziert, derjenigen, die der zweiten Stufe zugeordnet werden, mit dem Faktor 1,15, derjenigen, die der dritten Stufe zugeordnet werden, mit dem Faktor 1,1. Die Note derjenigen, die der vierten Stufe zugeordnet werden, bleibt unverändert.
Auf diese Weise wird die Abschlussnote errechnet und die endgültige Rangfolge festgelegt.
Die endgültige Rangfolge ist wichtig für die anschließende Ernennung von Verwaltungsrichtern, ordentlichen Richtern und Staatsanwälten an Gerichten erster Instanz und Friedensgerichten im ganzen Land für eine Probezeit von zehn Monaten (vor ihrer Ernennung auf Lebenszeit). Alle Ernennungen erfolgen förmlich durch einen Präsidialerlass gemäß einem Beschluss des Obersten Justizrats (Artikel 90 der Verfassung, Artikel 67 und 78 des Gesetzes Nr. 1756/1988). Der Rat ist bei der Ernennung von Richtern und Staatsanwälten an die oben genannte Rangfolge gebunden.
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