- 1 Sind in dem Mitgliedstaat „gesetzliche Zinsen“ vorgesehen? Wenn ja, wie sind „gesetzliche Zinsen“ in diesem Mitgliedstaat definiert?
- 2 Falls ja, welcher Betrag/Zinssatz gilt bzw. welche Beträge/Zinssätze gelten und in welchen Rechtsakten sind diese festgelegt? Falls verschiedene gesetzliche Zinssätze vorgesehen sind, unter welchen Umständen und Bedingungen gelten diese?
- 3 Sind gegebenenfalls weitere Informationen zur Berechnung der gesetzlichen Zinsen verfügbar?
- 4 Besteht ein kostenloser Online-Zugang zu der oben genannten Rechtsgrundlage?
Informationen nach Regionen suchen
- Belgienbe
- Bulgarienbg
- Tschechiencz
- Dänemarkdk
- Deutschlandde
- Estlandee
- Irlandie
- Griechenlandel
- Spanienes
- Frankreichfr
- Kroatienhr
- Italienit
- Zyperncy
- Lettlandlv
- Litauenlt
- Luxemburglu
- Ungarnhu
- Maltamt
- Niederlandenl
- Österreichat
- Polenpl
- Portugalpt
- Rumänienro
- Sloweniensi
- Slowakeisk
- Finnlandfi
- Schwedense
- Vereinigtes Königreichuk
1 Sind in dem Mitgliedstaat „gesetzliche Zinsen“ vorgesehen? Wenn ja, wie sind „gesetzliche Zinsen“ in diesem Mitgliedstaat definiert?
Unter „gesetzlichen Zinsen“ ist der Prozentsatz zu verstehen, der zur Berechnung des zusätzlichen Betrages herangezogen wird, den Schuldner zahlen müssen, die ihre Zahlung an den Gläubiger nicht fristgerecht geleistet haben.
2 Falls ja, welcher Betrag/Zinssatz gilt bzw. welche Beträge/Zinssätze gelten und in welchen Rechtsakten sind diese festgelegt? Falls verschiedene gesetzliche Zinssätze vorgesehen sind, unter welchen Umständen und Bedingungen gelten diese?
In Zivilsachen (zwischen natürlichen Personen oder zwischen einer natürlichen Person und einem Gewerbetreibenden) werden die „gesetzlichen Zinsen“ als Aufschlag von 2 % auf den 12-Monats-EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate), dem Bezugszinssatz für Termingelder in Euro im Interbankengeschäft, berechnet.
Handelsgeschäfte (d. h. Transaktionen zwischen Gewerbetreibenden bzw. Unternehmen) werden durch das Gesetz vom 2. August 2002 zur Bekämpfung von Zahlungsverzügen in Handelsgeschäften (Wet van 2/08/2002 betreffende de bestrijding van de betalingsachterstand bij handelstransacties) geregelt. Der genannte Zinssatz wird angewendet, sofern die Vertragsparteien nichts anderes bestimmt haben (vertragliche Zinsen).
3 Sind gegebenenfalls weitere Informationen zur Berechnung der gesetzlichen Zinsen verfügbar?
Die alle sechs Monate erfolgende Anpassung des Zinssatzes für Handelsgeschäfte wird im belgischen Amtsblatt bekannt gegeben (Website Belgisch staatsblad - Moniteur belge: http://www.ejustice.just.fgov.be)
Weitere Informationen sind auf der Website des Föderalen Öffentlichen Dienstes (FÖD) Wirtschaft (https://economie.fgov.be) abrufbar.
4 Besteht ein kostenloser Online-Zugang zu der oben genannten Rechtsgrundlage?
Weitere Informationen sind auf der Website des Föderalen Öffentlichen Dienstes (FÖD) Wirtschaft (https://economie.fgov.be) kostenlos abrufbar.
Die landessprachliche Fassung dieser Seite wird von der entsprechenden EJN-Kontaktstelle verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Weder das Europäische Justizielle Netz (EJN) noch die Europäische Kommission übernimmt Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.