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Unter „gesetzlichen Zinsen“ ist der Prozentsatz zu verstehen, der zur Berechnung des zusätzlichen Betrages herangezogen wird, den Schuldner zahlen müssen, die ihre Zahlung an den Gläubiger nicht fristgerecht geleistet haben.
In Zivilsachen (zwischen natürlichen Personen oder zwischen einer natürlichen Person und einem Gewerbetreibenden) werden die „gesetzlichen Zinsen“ als Aufschlag von 2 % auf den 12-Monats-EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate), dem Bezugszinssatz für Termingelder in Euro im Interbankengeschäft, berechnet.
Handelsgeschäfte (d. h. Transaktionen zwischen Gewerbetreibenden bzw. Unternehmen) werden durch das Gesetz vom 2. August 2002 zur Bekämpfung von Zahlungsverzügen in Handelsgeschäften (Wet van 2/08/2002 betreffende de bestrijding van de betalingsachterstand bij handelstransacties) geregelt. Der genannte Zinssatz wird angewendet, sofern die Vertragsparteien nichts anderes bestimmt haben (vertragliche Zinsen).
Die alle sechs Monate erfolgende Anpassung des Zinssatzes für Handelsgeschäfte wird im belgischen Amtsblatt bekannt gegeben (Website Belgisch staatsblad - Moniteur belge: http://www.ejustice.just.fgov.be)
Weitere Informationen sind auf der Website des Föderalen Öffentlichen Dienstes (FÖD) Wirtschaft (https://economie.fgov.be) abrufbar.
Weitere Informationen sind auf der Website des Föderalen Öffentlichen Dienstes (FÖD) Wirtschaft (https://economie.fgov.be) kostenlos abrufbar.
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