- 1 Sind in dem Mitgliedstaat „gesetzliche Zinsen“ vorgesehen? Wenn ja, wie sind „gesetzliche Zinsen“ in diesem Mitgliedstaat definiert?
- 2 Falls ja, welcher Betrag/Zinssatz gilt bzw. welche Beträge/Zinssätze gelten und in welchen Rechtsakten sind diese festgelegt? Falls verschiedene gesetzliche Zinssätze vorgesehen sind, unter welchen Umständen und Bedingungen gelten diese?
- 3 Sind gegebenenfalls weitere Informationen zur Berechnung der gesetzlichen Zinsen verfügbar?
- 4 Besteht ein kostenloser Online-Zugang zu der oben genannten Rechtsgrundlage?
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1 Sind in dem Mitgliedstaat „gesetzliche Zinsen“ vorgesehen? Wenn ja, wie sind „gesetzliche Zinsen“ in diesem Mitgliedstaat definiert?
Ja. Gesetzliche Verzugszinsen sind die Zinsen, die ein Schuldner auf fällige Verbindlichkeiten zu zahlen hat, denen er nicht rechtzeitig nachgekommen ist. Ein Schuldner, der seine Zahlungsverpflichtung nicht rechtzeitig erfüllt hat, muss somit zusätzlich zum geschuldeten Betrag Verzugszinsen zahlen.
2 Falls ja, welcher Betrag/Zinssatz gilt bzw. welche Beträge/Zinssätze gelten und in welchen Rechtsakten sind diese festgelegt? Falls verschiedene gesetzliche Zinssätze vorgesehen sind, unter welchen Umständen und Bedingungen gelten diese?
Die gesetzlichen Verzugszinsen sind im Gesetz über Schuldverhältnisse (Artikel 29-31) geregelt (Zakon o obveznim odnosima) (Narodne Novine (NN – Amtsblatt der Republik Kroatien), Nr. 35/05, 41/08, 125/11, 78/15 und 29/18). Für bestimmte Personen und Pflichten gelten spezielle Rechtsvorschriften. Nach dem Gesetz über Schuldverhältnisse wird der gesetzliche Verzugszinssatz für Verbindlichkeiten aus Handelsverträgen und Verträgen zwischen einem Unternehmer und einer Person des öffentlichen Rechts halbjährlich in der Weise festgelegt, dass auf den durchschnittlichen Zinssatz für Kredite an Nichtfinanzunternehmen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr fünf Prozentpunkte auf der Basis des dem laufenden Sechsmonatszeitraum vorausgehenden Referenzzeitraums und bei sonstigen Verbindlichkeiten drei Prozentpunkte aufgeschlagen werden.
Der durchschnittliche Zinssatz für den Referenzzeitraum wird von der Kroatischen Nationalbank (Hrvatska narodna banka) festgelegt, die diesen Zinssatz am 1. Januar und 1. Juli im Amtsblatt der Republik Kroatien (Narodne Novine) veröffentlichen muss.
Der durchschnittliche Zinssatz für die Berechnung der gesetzlichen Verzugszinsen für das laufende Halbjahr (1. Januar 2020 bis 30. Juni 2020) beträgt 3,11 %. Der gesetzliche Verzugszinssatz für Verbindlichkeiten aus Handelsverträgen und Verträgen zwischen einem Unternehmer und einer Person des öffentlichen Rechts beträgt daher 8,11 % für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 30. Juni 2020 und für sonstige Verbindlichkeiten (z. B. aus Kreditverträgen und anderen zivilrechtlichen Verträgen oder aus außervertraglichen Schuldverhältnissen (Schadenersatz, ungerechtfertigte Bereicherung)) 6,11 %.
Der gesetzliche Verzugszinssatz für bestimmte Verbindlichkeiten ist im Gesetz über Finanzgeschäfte und Vorinsolvenzverfahren geregelt (Zakon o financijskom poslovanju i predstečajnoj nagodbi) (NN Nrn. 108/12, 144/12, 81/13, 112/13, 71/15 und 78/15). Mit diesem Gesetz wurde die Richtlinie 2011/7/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr in nationales Recht umgesetzt. Das Gesetz gilt für Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen sowie zwischen Unternehmen und Personen des öffentlichen Rechts, wenn Schuldner die Person des öffentlichen Rechts ist und es sich um die Lieferung von Waren oder die entgeltliche Erbringung von Dienstleistungen handelt. Nach diesem Gesetz entspricht der gesetzliche Verzugszinssatz dem um 8 Prozentpunkte erhöhten Referenzzinssatz. Der Referenzzinssatz ist der für den Referenzzeitraum vor dem laufenden Sechsmonatszeitraum berechnete durchschnittliche Zinssatz für an Nichtfinanzunternehmen vergebene Kredite mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr abzüglich drei Prozentpunkten.
Der durchschnittliche Zinssatz für den Referenzzeitraum wird von der Kroatischen Nationalbank (Hrvatska narodna banka) festgelegt, die diesen Zinssatz am 1. Januar und 1. Juli im Amtsblatt der Republik Kroatien (Narodne Novine) veröffentlichen muss.
Der Referenzzinssatz, der für die Berechnung der gesetzlichen Verzugszinsen für das laufende Halbjahr (1. Januar 2020 bis 30. Juni 2020) herangezogen wird, beträgt 0,11 %. Für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 30. Juni 2020 beträgt somit der gesetzliche Verzugszinssatz für Verbindlichkeiten aus Handelsverträgen und aus Verträgen zwischen einem Unternehmer und einer Person des öffentlichen Rechts, bei denen die Person des öffentlichen Rechts der Schuldner ist, 8,11 %.
3 Sind gegebenenfalls weitere Informationen zur Berechnung der gesetzlichen Zinsen verfügbar?
Der durchschnittliche Zinssatz für den Referenzzeitraum wird von der Kroatischen Nationalbank (Hrvatska narodna banka) festgelegt, die diesen Zinssatz am 1. Januar und 1. Juli im Amtsblatt der Republik Kroatien (Narodne Novine) veröffentlichen muss.
Das kroatische Amtsblatt kann über folgenden Link aufgerufen werden: https://narodne-novine.nn.hr/
4 Besteht ein kostenloser Online-Zugang zu der oben genannten Rechtsgrundlage?
Das kroatische Amtsblatt kann gebührenfrei über folgenden Link aufgerufen werden: https://narodne-novine.nn.hr/
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