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Das nationale Recht Zyperns sieht keinen „gesetzlichen Zinssatz“ vor. Wird jedoch Klage vor einem Gericht erhoben, so ist der Richter befugt, die Zahlung von gesetzlichen Zinsen zu einem bestimmten Satz anzuordnen, und zwar vom Tag der Registrierung der Klage bis zum Tag der Verkündung des Urteils, wenn die einschlägigen Rechtsvorschriften keine Zinszahlung vorsehen oder wenn der besagte Vertrag bzw. die besagte Vereinbarung in Bezug auf Klagen wegen Verletzung des- bzw. derselben keine ausdrückliche Bestimmung über den Zinssatz enthält.
Aktuell wurde der Satz auf besondere Anordnung des zur Anpassung befugten Finanzministers auf 2 % festgesetzt.
Siehe Antwort auf Frage 1. Der aktuelle Zinssatz beträgt 2 %.
Nicht zutreffend. Siehe Antwort auf Frage 1.
Nicht zutreffend. Siehe Antwort auf Frage 1.
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