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Der gesetzliche Zinssatz ist der Zinssatz, der nach dem Gesetz auf eine ausstehende Geldforderung angewandt werden kann. In bestimmten Fällen können in Gibraltar gesetzliche Zinsen erhoben werden.
Höhe/Satz der gesetzlichen Zinsen |
Kriterien für die Anwendung gesetzlicher Zinsen (falls erforderlich, z. B. bei Verzug, Verbrauchervertrag usw.) |
Rechtsgrundlage |
8 % |
Findet kein anderer gesetzlicher oder vertraglicher Zinssatz Anwendung, kann der Gläubiger Zinsen in Höhe des vom High Court in England für solche Forderungen vorgeschriebenen Zinssatzes verlangen, der derzeit einem Jahreszinssatz von 8 % entspricht. |
Section 36 Supreme Court Act 1960 (Gesetz über den Obersten Gerichtshof von 1960) Judgment Debts (Rates of Interest) Order 2000 (Rechtsverordnung von 2000 zu gerichtlich festgestellten Schulden (Zinssätze)) |
8 % über dem Basiszinssatz, der von der Gibraltar Savings Bank am Fälligkeitstag für Spareinlagen festgelegt wurde. |
Unternehmen und öffentliche Stellen haben im Falle von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr einen gesetzlichen Zinsanspruch. |
Late Payments of Commercial Debt (Interest) Act 2003 (Gesetz von 2003 über Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (Zinsen)) |
Für bestimmte Forderungen können Zinsen ab dem Zeitpunkt, zu dem die Forderung fällig wurde, bis zur Feststellung der Forderung und (zum selben Satz) bis zum Tag der Urteilsverkündung geltend gemacht werden. Zinsen können zudem ab Urteilsverkündung in Höhe des vom High Court in England für solche Forderungen vorgeschriebenen Zinssatzes, der derzeit einem Jahreszinssatz von 8 % entspricht, verlangt werden. Es dürfen nur einfache Zinsen verlangt werden.
Die einschlägigen Rechtsvorschriften sind unter folgenden Links zu finden:
Supreme Court Act 1960 (Gesetz über den Obersten Gerichtshof)
Judgment Debts (Rates of Interest) Order 2000 (Rechtsverordnung zu gerichtlich festgestellten Schulden (Zinssätze))
Late Payments of Commercial Debt (Interest) Act 2003 (Gesetz über Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (Zinsen)
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