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Ja. Der gesetzliche Zinssatz ist in § 6:47 des Gesetzes V von 2013 über das Bürgerliche Gesetzbuch festgesetzt. Dort werden die „gesetzlichen Zinsen“ mit den Vorschriften über die Zinssätze der Zentralbank verknüpft. Der Satz der „gesetzlichen Zinsen“, die bei in HUF ausgedrückten Schulden entstehen, beruht auf dem Basiszinssatz der Zentralbank, der vom Währungsrat der Ungarischen Nationalbank beschlossen wird. Bei in ausländischen Währungen ausgedrückten Schulden entspricht der Satz der „gesetzlichen Zinsen“ dem Basiszinssatz, der von der die fragliche Währung ausgebenden Zentralbank festgesetzt wird. Falls ein solcher Basiszinssatz nicht besteht, gilt der Geldmarktsatz.
Die Rechtsgrundlage für „gesetzliche Zinsen“ ist das Bürgerliche Gesetzbuch, das Zinsen als den Preis des Geldes einer anderen Person betrachtet, den ein Vertragspartner für Schulden zu entrichten hat, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die auf Schulden zu berechnenden „gesetzlichen Zinsen“ werden jedes Kalenderhalbjahr erhoben. Der am ersten Tag des Kalenderhalbjahres gültige Zinssatz gilt für die gesamte Dauer des jeweiligen Kalenderhalbjahres, ungeachtet etwaiger während des betreffenden Halbjahres eintretender Änderungen beim Basiszinssatz der Zentralbank.
Nein.
Ja, das Bürgerliche Gesetzbuch ist im Nationalarchiv für Rechtsvorschriften [Nemzeti Jogszabálytár] abrufbar. Informationen über die Höhe des Basiszinssatzes der Zentralbank sind der Website der Ungarischen Nationalbank zu entnehmen.
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