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In den Niederlanden sind gesetzliche Zinsen vorgesehen. Gesetzliche Zinsen sind die Zinsen, die ein Gläubiger bei Zahlungsverzug rechtmäßig verlangen kann.
Es wird zwischen gesetzlichen Zinsen für Geschäfte im nicht kaufmännischen Verkehr (§ 6:119 des Bürgerlichen Gesetzbuches) und gesetzlichen Zinsen für Geschäfte im kaufmännischen Verkehr (§ 6:119a des Bürgerlichen Gesetzbuches) unterschieden.
Gesetzliche Zinsen für Geschäfte im nicht kaufmännischen Verkehr gelten für alle Verträge mit Privatpersonen oder Verbrauchern.
Gesetzliche Zinsen für Geschäfte im kaufmännischen Verkehr gelten für alle Verträge mit Unternehmen und staatlichen Stellen.
Die Höhe des gesetzlichen Zinssatzes für Geschäfte im nicht kaufmännischen Verkehr beträgt 2 %. Die Höhe des gesetzlichen Zinssatzes für Geschäfte im kaufmännischen Verkehr beträgt 8 %.
Die Höhe des gesetzlichen Zinssatzes kann schwanken.
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