Im Bereich der Ziviljustiz kommt für vor dem Ablauf des Übergangszeitraums eingeleitete und noch anhängige Verfahren weiterhin EU-Recht zur Anwendung. Die Informationen über das Vereinigte Königreich werden im gegenseitigen Einvernehmen bis Ende 2024 über das Europäische Justizportal verfügbar bleiben.

Gesetzliche Zinssätze

Nordirland
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European Judicial Network
Europäisches Justizielles Netz (für Zivil- und Handelssachen)

1 Sind in dem Mitgliedstaat „gesetzliche Zinsen“ vorgesehen? Wenn ja, wie sind „gesetzliche Zinsen“ in diesem Mitgliedstaat definiert?

Wie in England und Wales handelt es sich bei den gesetzlichen Zinsen um den Zinssatz, der nach dem Gesetz auf ausstehende Forderungen aus Handelsschulden angewandt werden kann. Gesetzliche Zinsen können nach dem Gesetz von 1998 über Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (Zinsen) (Late Payment of Commercial Debts (Interest) Act 1998) geltend gemacht werden. Bei ausstehenden Forderungen gegen Nichtkaufleuten können keine gesetzlichen Zinsen verlangt werden. Nur bei Handelsgeschäften zwischen Kaufleuten sind gesetzliche Zinsen möglich.

2 Falls ja, welcher Betrag/Zinssatz gilt bzw. welche Beträge/Zinssätze gelten und in welchen Rechtsakten sind diese festgelegt? Falls verschiedene gesetzliche Zinssätze vorgesehen sind, unter welchen Umständen und Bedingungen gelten diese?

Höhe/Satz der gesetzlichen Zinsen

Kriterien für die Anwendung gesetzlicher Zinsen

(falls erforderlich, z. B. bei Verzug, Verbrauchervertrag usw.)

Rechtsgrundlage

Höchstens 8 % Zinsen bei materiellen und immateriellen Schäden.

Hinweis: Dabei handelt es sich nicht um einen „gesetzlichen Zinssatz“ im eigentlichen Sinn, sondern um die Zinssätze, die außerhalb des Anwendungsbereichs des Gesetzes von 1998 über Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (Zinsen) gelten‚ d. h. um einfache Zinsen außerhalb eines Handelsgeschäfts.

In den letzten Jahren haben die Gerichte im Rahmen ihres Ermessens in der Regel Zinsen in Höhe von 2 % für immaterielle Schäden (ab Zustellung der Vorladung) und 6 % für Vermögensschäden (ab Schadenseintritt) zugesprochen.

Diese Praxis wurde im Urteil McDowell/Smyth und MIB (1996) bestätigt.

Die Befugnis der Gerichte, von ihrem Ermessen Gebrauch zu machen und einfache Zinsen auf Schulden und Schadenersatzforderungen zu gewähren, ist in folgenden Rechtsakten begründet:

Artikel 45A der County Courts (Northern Ireland) Order 1980 (Verordnung für die nordirischen County Courts) und

Abschnitt 33A des nordirischen Gerichtsverfassungsgesetzes von 1978 (The Judicature (Northern Ireland) Act 1978)

8 % über dem Basiszinssatz der Bank of England

Der Referenzzinssatz für die Bank wird alle sechs Monate am 30. Juni und am 31. Dezember festgelegt.

Der Basissatz zum 31. Dezember wird auf ausstehende Zahlungen angewandt, bei denen zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni Verzug eintritt. Der am 30. Juni geltende Satz wird vom 1. Juli bis zum 31. Dezember angewandt.

Unternehmen und öffentliche Stellen haben im Falle von ausstehenden Forderungen aus Handelsverträgen, die am oder nach dem 7. August 2002 geschlossen wurden, einen gesetzlichen Zinsanspruch.

Gesetzliche Zinsen können nach Eingang der verspäteten Zahlung gefordert werden. Die Frist beträgt in Nordirland sechs Jahre. Zinsen beginnen in der Regel 30 Tage, nachdem sie fällig und geltend gemacht wurden, zu laufen. Gesetzliche Zinsen können vertraglich nicht abbedungen werden, aber es ist nicht zwingend vorgeschrieben, sie geltend zu machen.

Gesetz von 1998 über Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (Zinsen) (Late Payments of Commercial Debt (Interest) Act 1998)

Verordnung Nr. 3 von 2002 über Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (Zinssatz) (The Late Payment of Commercial Debts (Rate of Interest) (No.3) Order 2002)

Verordnungen von 2002 über Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (The Late Payment of Commercial Debts Regulations 2002)

3 Sind gegebenenfalls weitere Informationen zur Berechnung der gesetzlichen Zinsen verfügbar?

Die Berechnung der fälligen Zinsen ist nicht kompliziert. Zunächst werden die Zinsen für ein ganzes Jahr berechnet. Zu diesem Zweck wird der geschuldete Betrag mit dem Gesamtzinssatz (Basiszinssatz plus 8 %) multipliziert. Anschließend werden die täglichen Zinsen berechnet, indem die jährlichen Zinsen durch 365 geteilt werden. Die fälligen Zinsen werden somit durch Multiplizierung der täglichen Zinsen mit der Zahl der Verzugstage berechnet. Die Zinsen werden auf den Bruttobetrag der Forderung einschließlich Mehrwertsteuer erhoben; auf die Zinsen wird jedoch keine Mehrwertsteuer gezahlt.

4 Besteht ein kostenloser Online-Zugang zu der oben genannten Rechtsgrundlage?

Die einschlägigen Rechtsvorschriften sind unter folgenden Links zu finden:

Late Payments of Commercial Debt (Interest) Act 1998

The Late Payment of Commercial Debts (Rate of Interest) (No.3) Order 2002

The Late Payment of Commercial Debts Regulations 2002

The County Courts (Northern Ireland) Order 1980

The Judicature (Northern Ireland) Act 1978

Letzte Aktualisierung: 12/08/2021

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