- 1 Sind in dem Mitgliedstaat „gesetzliche Zinsen“ vorgesehen? Wenn ja, wie sind „gesetzliche Zinsen“ in diesem Mitgliedstaat definiert?
- 2 Falls ja, welcher Betrag/Zinssatz gilt bzw. welche Beträge/Zinssätze gelten und in welchen Rechtsakten sind diese festgelegt? Falls verschiedene gesetzliche Zinssätze vorgesehen sind, unter welchen Umständen und Bedingungen gelten diese?
- 3 Sind gegebenenfalls weitere Informationen zur Berechnung der gesetzlichen Zinsen verfügbar?
- 4 Besteht ein kostenloser Online-Zugang zu der oben genannten Rechtsgrundlage?
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1 Sind in dem Mitgliedstaat „gesetzliche Zinsen“ vorgesehen? Wenn ja, wie sind „gesetzliche Zinsen“ in diesem Mitgliedstaat definiert?
Nach § 359 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vom 23. April 1964 – [Gesetzblatt (Dziennik Ustaw) 2014, Punkt 121 in der jeweils gültigen Fassung] – sind auf einen Geldbetrag nur dann Zinsen fällig, wenn sich diese aus einem Rechtsgeschäft oder kodifiziertem Recht, einem Gerichtsbeschluss oder einer Entscheidung einer anderen zuständigen Behörde ergeben. Sofern die Höhe der Zinsen nicht anderweitig festgelegt worden ist, sind „gesetzliche Zinsen“ in Höhe eines Satzes zu zahlen, der dem Bezugszinssatz der Nationalbank Polens zuzüglich 3,5 Prozentpunkten entspricht.
Was Verzugszinsen betrifft, so sind nach § 481 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches in Fällen, in denen der Verzugszinssatz nicht festgesetzt wurde, gesetzliche Verzugszinsen in Höhe eines Satzes zu zahlen, der dem Bezugszinssatz der Nationalbank Polens zuzüglich 5,5 Prozentpunkten entspricht. Ist eine Forderung jedoch mit einem höheren Satz verzinst, dann kann der Gläubiger Verzugszinsen zu diesem höheren Satz verlangen.
2 Falls ja, welcher Betrag/Zinssatz gilt bzw. welche Beträge/Zinssätze gelten und in welchen Rechtsakten sind diese festgelegt? Falls verschiedene gesetzliche Zinssätze vorgesehen sind, unter welchen Umständen und Bedingungen gelten diese?
Nach § 359 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches werden die „gesetzlichen Zinsen“ in Höhe eines Satzes festgelegt, der dem Bezugszinssatz der Nationalbank Polens zuzüglich 3,5 Prozentpunkten entspricht. Der Justizminister gibt die Höhe der „gesetzlichen Zinsen“ mittels einer Mitteilung im polnischen Amtsblatt (Monitor Polski) bekannt. Derzeit beträgt laut der Mitteilung des Justizministers vom 7. Januar 2016 die Höhe der „gesetzlichen Zinsen“ ab 1. Januar 2016 5 % pro Jahr und die Höhe der gesetzlichen Verzugszinsen beträgt 7 % pro Jahr.
Zinsen bei Handelsgeschäften werden dagegen durch das Gesetz vom 8. März 2013 über Zahlungsbedingungen bei Handelsgeschäften geregelt (Amtsblatt 2019, Punkt 118). Die Höhe der Zinsen wird stets in einer vom Minister für Unternehmertum und Technologie herausgegebenen Mitteilung festgesetzt. Derzeit beträgt laut der Mitteilung vom 14. Januar 2019 die Höhe der „gesetzlichen Zinsen“ bei Zahlungsverzug in Handelsgeschäften vom 1. Januar 2019 bis zum 30. Juni 2019 9,50 % pro Jahr.
3 Sind gegebenenfalls weitere Informationen zur Berechnung der gesetzlichen Zinsen verfügbar?
Einzelheiten zu den derzeitigen Zinssätzen der Nationalbank Polens, einschließlich des Bezugszinssatzes, sind der Website der Nationalbank Polens (NBP) zu entnehmen: http://www.nbp.pl/home.aspx?f=/dzienne/stopy.htm
4 Besteht ein kostenloser Online-Zugang zu der oben genannten Rechtsgrundlage?
Die Mitteilungen des Justizministers und des Ministers für Unternehmertum und Technologie über die Höhe der „gesetzlichen Zinsen“ (für Handelsgeschäfte) können auf der Website des Regierungszentrums für Gesetzgebung (Rządowe Centrum Legislacji) unter folgender Adresse abgerufen werden: http://www.monitorpolski.gov.pl/Wyszukiwanie/tabid/114/Title/odsetki/Default.aspx
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