Gesetzliche Zinssätze

Rumänien
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1 Sind in dem Mitgliedstaat „gesetzliche Zinsen“ vorgesehen? Wenn ja, wie sind „gesetzliche Zinsen“ in diesem Mitgliedstaat definiert?

Regierungserlass Nr. 13/2011 über gesetzliche Vergütungs- und Strafzinsen auf Zahlungsverpflichtungen und zur Regelung bestimmter finanzieller und fiskalischer Maßnahmen im Bankensektor regelt Folgendes:

- gesetzliche Vergütungszinsen (Zinsen, die ein Schuldner für einen innerhalb einer bestimmten Frist zurückzuzahlenden Betrag schuldet und die für den Zeitraum berechnet werden, der dem Datum der Fälligkeit des geschuldeten Betrags vorausgeht.);

- gesetzliche Strafzinsen (Zinsen, die ein Schuldner auf den Betrag wegen mangelnder Erfüllung seiner Verpflichtung bis zum Fälligkeitstag zu zahlen hat).

Nach Artikel 2 des Regierungserlasses Nr. 13/2011 entspricht in Fällen, in denen eine Zahlungsverpflichtung gemäß Rechtsvorschriften oder Vertragsbestimmungen Vergütungs- beziehungsweise Strafzinsen unterliegt und in denen es keine ausdrückliche, von den Vertragsparteien vereinbarte Bestimmung über die Höhe solcher Zinsen gibt, der zu zahlende Satz dem jeweiligen gesetzlichen Satz.

2 Falls ja, welcher Betrag/Zinssatz gilt bzw. welche Beträge/Zinssätze gelten und in welchen Rechtsakten sind diese festgelegt? Falls verschiedene gesetzliche Zinssätze vorgesehen sind, unter welchen Umständen und Bedingungen gelten diese?

Die Bestimmungen, auf die sich die gesetzlichen Regelungen für gesetzliche bzw. vertragliche Vergütungs- oder Strafzinsen stützen, sind die Artikel 3 bis 5 des Regierungserlasses Nr. 13/2011 über gesetzliche Vergütungs- und Strafzinsen auf Zahlungsverpflichtungen und zur Regelung bestimmter finanzieller und fiskalischer Maßnahmen im Bankensektor:

„Artikel 3 - (1): Der Satz der gesetzlichen Vergütungszinsen entspricht dem Bezugszinssatz der Nationalbank von Rumänien (Banca Națională a României). Der Bezugszinssatz ist der durch Beschluss des Verwaltungsrats der Nationalbank von Rumänien festgelegte geld- und währungspolitische Zinssatz.

(2) - Die Höhe des gesetzlichen Strafzinssatzes entspricht dem Bezugszinssatz zuzüglich vier Prozentpunkten.

(21)- Bei Transaktionen zwischen Geschäftspersonen oder zwischen Geschäftspersonen und Vergabebehörden entspricht der gesetzliche Strafzinssatz dem Bezugszinssatz zuzüglich acht Prozentpunkten.

(3) Bei Rechtsbeziehungen, die nicht aus dem Betrieb eines der Gewinnerzielung dienenden Unternehmens im Sinne von § 3 Absatz 3 des Gesetzes Nr. 287/2009 über das neu veröffentlichte Bürgerliche Gesetzbuch entstehen, wird der gesetzlich Zinssatz gemäß den Absätzen 1 und 2 abzüglich 20 % berechnet.

(4) - Der Bezugszinssatz der Nationalbank von Rumänien wird von der Nationalbank von Rumänien immer dann im Amtsblatt Rumäniens, Teil I veröffentlicht, wenn sich der geld- und währungspolitische Zinssatz ändert.

Artikel 4 – Bei Rechtsbeziehungen mit grenzüberschreitenden Bezügen, in deren Rahmen rumänisches Recht anzuwenden ist und Zahlungen in ausländischer Währung zu erfolgen haben, betragen die „gesetzlichen Zinsen“ 6 % pro Jahr.

Artikel 5 – (1) Bei Rechtsbeziehungen, die nicht aus dem Betrieb eines der Gewinnerzielung dienenden Unternehmens im Sinne von § 3 Absatz 3 des Gesetzes Nr. 287/2009 über das neu veröffentlichte Bürgerliche Gesetzbuch entstehen, darf der Zinssatz die „gesetzlichen Zinsen“ nicht um mehr als 50 % pro Jahr übersteigen.

(2) Gegen die Bestimmungen des Absatzes 1 verstoßende Klauseln sind null und nichtig. In einem solchen Fall verwirkt der Gläubiger das Recht zur Forderung „gesetzlicher Zinsen“.

(3) Die Gültigkeit des vertraglichen Zinssatzes wird unter Bezugnahme auf die am Tag der vertraglichen Festlegung geltenden „gesetzlichen Zinsen“ bestimmt.“

3 Sind gegebenenfalls weitere Informationen zur Berechnung der gesetzlichen Zinsen verfügbar?

Nach Artikel 3 Absatz 1 des Regierungserlasses Nr. 13/2011 über gesetzliche Vergütungs- und Strafzinsen auf Zahlungsverpflichtungen und zur Regelung bestimmter finanzieller und fiskalischer Maßnahmen im Bankensektor entspricht der Satz der „gesetzlichen Zinsen“ dem Bezugszinssatz der Nationalbank von Rumänien. Der Bezugszinssatz ist der durch Beschluss des Verwaltungsrats der Nationalbank von Rumänien festgelegte geld- und währungspolitische Zinssatz. Er wird auf der Website der Nationalbank von Rumänien unter https://www.bnr.ro/Monetary-Policy--3318.aspx veröffentlicht.

Angaben zur Berechnungsmethode des gesetzlichen Zinssatzes für unterschiedliche Fälle finden Sie in der vorstehenden Antwort.

4 Besteht ein kostenloser Online-Zugang zu der oben genannten Rechtsgrundlage?

Ja, in Rumänien besteht Zugang zum Regierungserlass Nr. 13/2011 über gesetzliche Vergütungs- und Strafzinsen auf Zahlungsverpflichtungen und zur Regelung bestimmter finanzieller und fiskalischer Maßnahmen im Bankensektor. Siehe dazu die Website der Nationalbank von Rumänien unter http://www.bnr.ro/apage.aspx?pid=404&actId=324573

Ja, in englischer Sprache zum Bezugszinssatz der Nationalbank von Rumänien (BNR). Siehe dazu die Website der Nationalbank von Rumänien unter https://www.bnr.ro/Monetary-Policy--3318.aspx

Letzte Aktualisierung: 08/08/2022

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