Folgende Strukturen sind in den EU-Mitgliedstaaten für die Aus- und Fortbildung von Justizbediensteten zuständig:
- Belgien (147 Kb) :
Organisiert wird die Aus- und Fortbildung vom Bundesministerium für Justiz, durchgeführt wird sie von zweiEinrichtungen des öffentlichen Sektors. - Bulgarien (148 Kb) :
Für die Organisation der Aus- und Fortbildung sind der Oberste Justizrat und die Staatliche Kommission für Informationssicherheit zuständig. Durchgeführt werden die Maßnahmen von öffentlichen, privaten und europäischen Einrichtungen. - Tschechische Republik:
Die Gerichte, die Staatsanwaltschaft und das Justizministerium sind für die Aus- und Fortbildung von Rechtspflegern (148 Kb) , Rechtspflegern an höheren Gerichten (147 Kb) und Praktikanten (147 Kb) zuständig. Durchgeführt werden die Aus- und Fortbildungsmaßnahmen von der Justizakademie. - Dänemark (138 Kb) :
Verantwortlich für die Organisation der Aus- und Fortbildung ist die Dänische Gerichtsadministration; durchgeführt werden die Maßnahmen vom Domstolsstyrelsen. - Deutschland:
In Bayern ist das Bayerische Staatsministerium der Justiz für die Organisation der Aus- und Fortbildung von Gerichtsvollziehern (145 Kb) und Justizwachtmeistern (150 Kb) zuständig. Durchgeführt werden die Maßnahmen von regionalen Ausbildungsanbietern und Gerichten. In Berlin (144 Kb) wird die Aus- und Fortbildung dagegen vom Kammergericht organisiert und durchgeführt. In Brandenburg (142 Kb) wird die Aus- und Fortbildung vom Landgericht organisiert. In Zusammenarbeit mit derJustizakademie des Landes Brandenburg führt das Gericht die Maßnahmen auch durch. - Estland (141 Kb) :
Verantwortlich für die Organisation der Aus- und Fortbildung ist das Justizministerium, das die Maßnahmen in Zusammenarbeit mit den Gerichten auch durchführt. - Irland (145 Kb) :
Verantwortlich für die Organisation der Aus- und Fortbildung sind die Justizverwaltungen; durchgeführt werden die Maßnahmen von öffentlichen und privaten Einrichtungen. - Griechenland (143 Kb) :
Die Aus- und Fortbildungsmaßnahmen werden von einer öffentlichen Einrichtung durchgeführt. - Spanien (147 Kb) :
Die Aus- und Fortbildung von Justizbediensteten wird vom Justizministerium, einem öffentlichen Ausbildungsanbieter und sonstigen Einrichtungen organisiert. - Frankreich:
Die Aus- und Fortbildung von leitenden Urkundsbeamten (146 Kb) , Verwaltungsbediensteten (144 Kb) , Verwaltungssekretären (144 Kb) , Urkundsbeamten (146 Kb) und technischen Bediensteten (144 Kb) wird vom Justizministerium organisiert und von der „Ecole Nationale des Greffes“ durchgeführt. - Kroatien (147 Kb) :
Verantwortlich für die Organisation der Aus- und Fortbildung ist der Staatliche Justizrat; durchgeführt werden die Maßnahmen von der Kroatischen Justizakademie. - Italien (145 Kb) :
Verantwortlich für Organisation und Durchführung der Aus- und Fortbildung ist das Justizministerium. - Lettland (145 Kb) :
Die Aus- und Fortbildung von Justizbediensteten wird von der Gerichtsverwaltung organisiert, die sie zusammen mit dem Lettischen Zentrum für juristische Fortbildung auch durchführt. - Litauen (155 Kb) :
Die Aus- und Fortbildung von Justizbediensteten wird vom Öffentlichen Dienst und vom Innenministerium organisiert. Durchgeführt werden die Maßnahmen von den nationalen Gerichten. - Luxemburg (144 Kb) :
Für die Organisation der Aus- und Fortbildung ist die Staatsanwaltschaft zuständig; durchgeführt werden die Maßnahmen von einem nationalen Ausbildungsanbieter. - Ungarn:
Das Nationale Amt für die Justiz und die bestellenden Gerichte organisieren die Aus- und Fortbildung von Bediensteten (144 Kb) , Sekretären (138 Kb) , Arbeitern (138 Kb) und Praktikanten (141 Kb) . Durchgeführt werden die Maßnahmen von der Ungarischen Justizakademie, manchmal in Zusammenarbeit mit den bestellenden Gerichten. - Malta (160 Kb) :
Die Aus- und Fortbildung von Justizbediensteten wird von den örtlich zuständigen Gerichten organisiert und von öffentlichen Einrichtungen durchgeführt. - Niederlande (141 Kb) :
Organisiert wird die Aus- und Fortbildung vom Justizrat , durchgeführt wird sie vom nationalen Ausbildungsanbieter in Zusammenarbeit mit den örtlich zuständigen Gerichten. - Österreich (144 Kb) :
Organisiert wird die Aus- und Fortbildung von Justizbediensteten vom Bundesministerium für Justiz, das sie gemeinsam mit den Präsidenten der vier Oberlandesgerichte auch durchgeführt. - Polen (157 Kb) :
Die Aus- und Fortbildung von Justizbediensteten wird von den Gerichten organisiert und von folgenden öffentlichen Einrichtungen durchgeführt: nationale Gerichte, Nationale Hochschule für Gerichtsbarkeit und Staatsanwaltschaft. - Portugal (144 Kb) :
Die Aus- und Fortbildung von Justizbediensteten wird vom Justizministerium organisiert und durchgeführt. - Rumänien (617 Kb) :
Die Aus- und Fortbildung von Justizbediensteten wird vom Justizministerium, der Staatsanwaltschaft, dem Obersten Rat der Richterschaft und der Staatlichen Schule für Gerichtsbedienstete organisiert. Durchgeführt werden die Maßnahmen werden von einer Vielzahl öffentlicher Einrichtungen. - Slowenien (149 Kb) :
Die Aus- und Fortbildung von Justizbediensteten wird vom Justizausbildungszentrum organisiert und durchgeführt. - Slowakei (152 Kb) :
Die Aus- und Fortbildung von Justizbediensteten wird unter der Regie des Justizministeriums von der Justizakademie organisiert und durchgeführt. - Finnland (139 Kb) :
Die Aus- und Fortbildung von Justizbediensteten wird vom Justizministerium in Zusammenarbeit mit den Gerichten organisiert und durchgeführt. - Schweden (441 KB) :
Die Aus- und Fortbildung von Justizbediensteten wird von den örtlich zuständigen Gerichten und dem nationalen Ausbildungsanbieter organisiert. Durchgeführt werden die Maßnahmen von den örtlich zuständigen Gerichten.
Letzte Aktualisierung:
01/02/2020
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