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Das Gericht erlässt einen Zahlungsbefehl, wenn der Gläubiger eine Geldforderung oder eine Ersatzleistung durchsetzen will.
Ein Zahlungsbefehl kann unabhängig von der Höhe der Forderung ausgestellt werden.
Die Anwendung des Verfahrens ist fakultativ. Das Gericht erlässt einen Zahlungsbefehl auf schriftlichen Antrag des Gläubigers, den dieser mit seiner Anspruchserklärung stellt.
Es kann kein Mahnverfahren eingeleitet werden, wenn der Zahlungsbefehl dem Schuldner in Polen nicht zugestellt werden kann.
Für Mahnverfahren sind die Kreisgerichte (rejonowy) und die Bezirksgerichte (okręgowy) zuständig.
Es gibt keinen Vordruck.
In einem Mahnverfahren besteht kein Anwaltszwang (przymus adwokacki).
In der Anspruchserklärung ist die Forderung genau zu bezeichnen, und die Gründe für die Forderung sind eingehend darzulegen.
Die Gründe für die Forderung sind durch folgende Dokumente zu belegen, die der Anspruchserklärung beigefügt werden müssen:
a) eine amtliche Urkunde;
b) eine vom Schuldner anerkannte Rechnung;
c) eine Zahlungsaufforderung an den Schuldner und das schriftliche Schuldanerkenntnis des Schuldners;
d) eine vom Schuldner anerkannte Zahlungsaufforderung, die von der Bank zurückgewiesen und wegen des ungedeckten Bankkontos nicht beglichen wurde.
Das Gericht erlässt einen Zahlungsbefehl auch nach Vorlage eines ordnungsgemäß ausgefüllten Wechsels, eines Schecks, einer Garantie oder eines Schuldscheins, deren Authentizität und Inhalt zweifelsfrei feststehen.
Das Gericht weist die Forderung ab:
Siehe Nummer 1.6.
Einspruch ist schriftlich bei dem Gericht einzulegen, das den Zahlungsbefehl ausgestellt hat. Der Antragsgegner führt in seiner Einspruchsschrift aus, weshalb er gegen den Zahlungsbefehl in der Gesamtheit oder in Teilen Einspruch einlegt. Die Einwendungen sind zu erheben, bevor in der Sache verhandelt wird; andernfalls erlischt das Einspruchsrecht, und die Fakten und Nachweise können nicht mehr berücksichtigt werden. Das Gericht erkennt nach Ablauf der Frist eingegangene Vorbringen und Nachweise nicht an, es sei denn, die Partei kann beweisen, dass sie die Nichtvorlage in Verbindung mit ihrem Einspruch nicht zu verantworten hatte oder dass sich die Anhörung durch die Zulassung verspätet vorgelegter Vorbringen und Nachweise nicht verzögern wird oder dass andere außergewöhnliche Umstände zum Tragen kommen.
Wenn der Einspruch ordnungsgemäß eingelegt wurde, setzt der Richter das Datum für die Anhörung fest und ordnet die Zustellung der Einspruchsschrift an den Antragsteller an.
Da es sich bei dem Zahlungsbefehl um eine Sicherungsanordnung (tytuł zabezpieczenia) handelt, kann er vollstreckt werden, ohne dass es einer weiteren Vollstreckbarkeitserklärung bedarf.
Nach Ablauf der Einspruchsfrist wird der Zahlungsbefehl ohne weitere Formalitäten vollstreckbar.
Gegen einen im Rahmen des Mahnverfahrens ausgestellten Zahlungsbefehl ist kein Rechtsbehelf möglich.
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