1 Besteht ein eigenes Verfahren für Bagatellsachen?
In der bulgarischen Zivilprozessordnung ist kein eigenes Verfahren für Bagatellsachen vorgesehen. Seit dem 1.1.2009 wird von den bulgarischen Gerichten Verordnung (EG) Nr. 861/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen angewendet. Diese Verfahren werden vor den Kreisgerichten verhandelt, während bei Fragen, die in der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 nicht direkt behandelt werden, die allgemeinen Regeln der bulgarischen Zivilprozessordnung Anwendung finden.
1.1 Anwendungsbereich des Verfahrens, Streitwert
In der bulgarischen Zivilprozessordnung ist kein eigenes Verfahren für Bagatellsachen vorgesehen.
1.2 Anwendung des Verfahrens
In der bulgarischen Zivilprozessordnung ist kein eigenes Verfahren für Bagatellsachen vorgesehen.
1.3 Vordrucke
In der bulgarischen Zivilprozessordnung ist kein eigenes Verfahren für Bagatellsachen vorgesehen.
1.4 Beistand
In der bulgarischen Zivilprozessordnung ist kein eigenes Verfahren für Bagatellsachen vorgesehen.
1.5 Vorschriften bei der Beweiserhebung
In der bulgarischen Zivilprozessordnung ist kein eigenes Verfahren für Bagatellsachen vorgesehen.
1.6 Schriftliches Verfahren
In der bulgarischen Zivilprozessordnung ist kein eigenes Verfahren für Bagatellsachen vorgesehen.
1.7 Gestaltung der richterlichen Entscheidung
In der bulgarischen Zivilprozessordnung ist kein eigenes Verfahren für Bagatellsachen vorgesehen.
1.8 Übernahme der Prozesskosten
In der bulgarischen Zivilprozessordnung ist kein eigenes Verfahren für Bagatellsachen vorgesehen.
1.9 Möglichkeit der Anfechtung
In der bulgarischen Zivilprozessordnung ist kein eigenes Verfahren für Bagatellsachen vorgesehen.
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