Informationen nach Regionen suchen
- Belgienbe
- Bulgarienbg
- Tschechiencz
- Dänemarkdk
- Deutschlandde
- Estlandee
- Irlandie
- Griechenlandel
- Spanienes
- Frankreichfr
- Kroatienhr
- Italienit
- Zyperncy
- Lettlandlv
- Litauenlt
- Luxemburglu
- Ungarnhu
- Maltamt
- Niederlandenl
- Österreichat
- Polenpl
- Portugalpt
- Rumänienro
- Sloweniensi
- Slowakeisk
- Finnlandfi
- Schwedense
- Vereinigtes Königreichuk
1 Besteht ein eigenes Verfahren für Bagatellsachen?
In der bulgarischen Zivilprozessordnung ist kein eigenes Verfahren für Bagatellsachen vorgesehen. Seit dem 1.1.2009 wird von den bulgarischen Gerichten Verordnung (EG) Nr. 861/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen angewendet. Diese Verfahren werden vor den Kreisgerichten verhandelt, während bei Fragen, die in der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 nicht direkt behandelt werden, die allgemeinen Regeln der bulgarischen Zivilprozessordnung Anwendung finden.
1.1 Anwendungsbereich des Verfahrens, Streitwert
In der bulgarischen Zivilprozessordnung ist kein eigenes Verfahren für Bagatellsachen vorgesehen.
1.2 Anwendung des Verfahrens
In der bulgarischen Zivilprozessordnung ist kein eigenes Verfahren für Bagatellsachen vorgesehen.
1.3 Vordrucke
In der bulgarischen Zivilprozessordnung ist kein eigenes Verfahren für Bagatellsachen vorgesehen.
1.4 Beistand
In der bulgarischen Zivilprozessordnung ist kein eigenes Verfahren für Bagatellsachen vorgesehen.
1.5 Vorschriften bei der Beweiserhebung
In der bulgarischen Zivilprozessordnung ist kein eigenes Verfahren für Bagatellsachen vorgesehen.
1.6 Schriftliches Verfahren
In der bulgarischen Zivilprozessordnung ist kein eigenes Verfahren für Bagatellsachen vorgesehen.
1.7 Gestaltung der richterlichen Entscheidung
In der bulgarischen Zivilprozessordnung ist kein eigenes Verfahren für Bagatellsachen vorgesehen.
1.8 Übernahme der Prozesskosten
In der bulgarischen Zivilprozessordnung ist kein eigenes Verfahren für Bagatellsachen vorgesehen.
1.9 Möglichkeit der Anfechtung
In der bulgarischen Zivilprozessordnung ist kein eigenes Verfahren für Bagatellsachen vorgesehen.
Die landessprachliche Fassung dieser Seite wird von der entsprechenden EJN-Kontaktstelle verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Weder das Europäische Justizielle Netz (EJN) noch die Europäische Kommission übernimmt Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.