Informationen nach Regionen suchen
- Belgienbe
- Bulgarienbg
- Tschechiencz
- Dänemarkdk
- Deutschlandde
- Estlandee
- Irlandie
- Griechenlandel
- Spanienes
- Frankreichfr
- Kroatienhr
- Italienit
- Zyperncy
- Lettlandlv
- Litauenlt
- Luxemburglu
- Ungarnhu
- Maltamt
- Niederlandenl
- Österreichat
- Polenpl
- Portugalpt
- Rumänienro
- Sloweniensi
- Slowakeisk
- Finnlandfi
- Schwedense
- Vereinigtes Königreichuk
1 Besteht ein eigenes Verfahren für Bagatellsachen?
Ein spezielles Verfahren für geringfügige Forderungen existiert im Rechtssystem von Zypern nicht, mit Ausnahme des in der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 vorgesehenen Verfahrens, zu dessen Anwendung eine Verfahrensverordnung angenommen wurde.
1.1 Anwendungsbereich des Verfahrens, Streitwert
1.2 Anwendung des Verfahrens
1.3 Vordrucke
1.4 Beistand
1.5 Vorschriften bei der Beweiserhebung
1.6 Schriftliches Verfahren
1.7 Gestaltung der richterlichen Entscheidung
1.8 Übernahme der Prozesskosten
1.9 Möglichkeit der Anfechtung
Die landessprachliche Fassung dieser Seite wird von der entsprechenden EJN-Kontaktstelle verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Weder das Europäische Justizielle Netz (EJN) noch die Europäische Kommission übernimmt Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.