Im Bereich der Ziviljustiz kommt für vor dem Ablauf des Übergangszeitraums eingeleitete und noch anhängige Verfahren weiterhin EU-Recht zur Anwendung. Die Informationen über das Vereinigte Königreich werden im gegenseitigen Einvernehmen bis Ende 2024 über das Europäische Justizportal verfügbar bleiben.

Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen

Schottland
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Europäisches Justizielles Netz (für Zivil- und Handelssachen)

1 Besteht ein eigenes Verfahren für Bagatellsachen?

In Schottland konnte vor dem 28. November 2016 vor den Sheriff Courts ein Verfahren für geringfügige Forderungen angestrengt werden. Hierbei handelte es sich um vereinfachtes Verfahren, in dem Geldforderungen bis zu einem Streitwert von 3000 GBP behandelt wurden.

Am 28. November 2016 wurde eine neue Verfahrensform eingeführt, das als Einfaches Verfahren (Simple Procedure) bezeichnet wird.

Das nächsthöhere Verfahren ist das Summarische Verfahren (Summary Cause), in dem Rechtssachen mit einem Streitwert von bis zu 5000 GBP behandelt werden und das etwas komplizierter ist als das Einfache Verfahren.

Einfaches Verfahren

Ab dem 28. November 2016 sollte jeder, der eine Forderung mit Streitwert von 5000 GBP oder weniger geltend macht, bei der eine Zahlung, Lieferung, Wiederinbesitznahme beweglichen Vermögens oder eine Handlungsaufforderung durchgesetzt werden soll, das Einfache Verfahren verwenden.

Das Einfache Verfahren ist ein Gerichtsverfahren, das einen schnellen, kostengünstigen und informellen Weg zur Beilegung von Streitigkeiten bieten soll, bei denen der Streitwert 5000 GBP nicht übersteigt.

Ein Kläger reicht beim Sheriff Court eine Klage ein. Die Partei, gegen die der Anspruch geltend gemacht wird, wird als Beklagter (respondent) bezeichnet. Die endgültige Entscheidung über eine Forderung wird von einem Sheriff oder einem Summary Sheriff getroffen. Um ein Einfaches Verfahren anzustrengen, ist die Hinzuziehung eines Anwalts nicht erforderlich, aber möglich.

Für weitere Informationen über das Einfache Verfahren siehe die Website des Scottish Courts and Tribunals Service.

1.1 Anwendungsbereich des Verfahrens, Streitwert

Das Einfache Verfahren tritt anstelle des bisherigen Verfahrens für geringfügige Forderungen. Zudem ersetzt es das Summarische Verfahren, aber nur, wenn es sich auf Klagen zur Durchsetzung einer Zahlung, Lieferung oder Wiederinbesitznahme beweglichen Vermögens oder auf Klagen zu einer Handlungsaufforderung bezieht.

Eine Klage im Rahmen des Summarischen Verfahrens kann als Action of Furthcoming (Klage zur Wiedererlangung von Geld oder Eigentum), als Action of Count, Reckoning and Payment (Klage zur Zählung, Abrechnung und Zahlung), als Klage zur Wiedererlangung des Besitzes von Erbschaftsgütern, als Klage auf Lieferung und als Klage auf vorläufige Unterhaltszahlungen erhoben werden. Wenn es einen alternativen Zahlungsanspruch gibt, müsste dieser unter 5000 GBP liegen.

1.2 Anwendung des Verfahrens

Bei einer Klage, die entweder im Rahmen eines Einfachen Verfahrens oder eines Summarischen Verfahrens erhoben wird, müssen die Regeln des Gerichts zwingend befolgt werden. Diese sind auf der Website des Scottish Courts and Tribunals Service einzusehen.

1.3 Vordrucke

Für alle Phasen des Einfachen Verfahrens und des Summarischen Verfahrens gibt es spezielle Formulare, z. B. Antragsformular/Vorladung zur Klageerhebung, Entscheidungsformular/Extract Decree. Es müssen zwingend die Formulare verwendet werden, die in den Regeln für Einfache Verfahren von 2016 und in den Regeln für Summarische Verfahren von 2002 festgelegt sind. Diese Formulare können von der Website des Scottish Courts and Tribunals Service heruntergeladen werden.

1.4 Beistand

Das Sheriff Clerk's Office kann beim Ausfüllen des Antragsformulars (Formular 3A) behilflich sein, und auch Beratungsstellen wie das Citizens Advice Bureau bieten Unterstützung an. Werden weitere Informationen zum Einfachen Verfahren benötigt, sollte Kontakt mit dem örtlichen Sheriff Court des Klägers aufgenommen werden.

Für weitere Informationen über die Sheriff Courts in Schottland siehe die Website des Scottish Courts and Tribunals Service.

1.5 Vorschriften bei der Beweiserhebung

Verhandlungen im Rahmen des Einfachen Verfahrens werden so informell geführt, wie es die Umstände der Klage zulassen. Der Sheriff oder der Summary Sheriff erläutert alle verwendeten rechtlichen Begriffe oder Ausdrücke. Dokumente und andere Beweismittel können bei Gericht eingereicht werden; die hierfür geltenden Verfahren, einschließlich der Unterlagen, die entweder dem Kläger oder dem Beklagten zu übermitteln sind, sowie alle geltenden Fristen für die Einreichung von Dokumenten oder anderen Beweismitteln sind in den Regeln für das Einfache Verfahren festgelegt.

1.6 Schriftliches Verfahren

Wird eine Klage nicht angefochten, verläuft das Verfahren rein schriftlich. Wird die Klage jedoch angefochten, kann es erforderlich sein, das Gericht im Wege einer Verhandlung anzurufen; alternativ dazu kann der Sheriff oder der Summary Sheriff eine Entscheidung ohne Verhandlung treffen.

Der Sheriff oder der Summary Sheriff kann auch beschließen, dass eine Erörterung der Behandlung der Sache (case management discussion) erfolgt. Eine solche Erörterung findet im Gerichtssaal oder an einem anderen, vom Sheriff oder vom Summary Sheriff bestimmten Ort statt. Der Sheriff oder der Summary Sheriff entscheidet auch darüber, wie die Erörterung stattfindet, etwa per Videokonferenz, Konferenzschaltung oder in einem anderen von ihm bestimmten Format.

1.7 Gestaltung der richterlichen Entscheidung

Am Ende der Verhandlung kann der Sheriff oder der Summary Sheriff entweder an Ort und Stelle eine Entscheidung treffen, oder aber er kann sich Bedenkzeit erbitten, bevor er eine Entscheidung trifft. Nimmt sich der Sheriff oder der Summary Sheriff Zeit, um eine Entscheidung zu prüfen, muss die Entscheidung innerhalb von 4 Wochen ab dem Datum der Verhandlung getroffen werden.

Wird eine Entscheidung in Anwesenheit der Parteien getroffen, muss der Sheriff oder der Summary Sheriff die Gründe für diese Entscheidung erläutern. Wird Bedenkzeit erbeten, muss eine Mitteilung mit Gründen für die Entscheidung verfasst werden.

1.8 Übernahme der Prozesskosten

Bei einem Einfachen Verfahren, bei dem der Streitwert höchstens 300 GBP beträgt, werden in der Regel keine Kosten erstattet.

Liegt der Streitwert zwischen 300 GBP und 1500 GBP kann das Gericht der obsiegenden Partei in der Regel maximal 150 GBP zusprechen.

Liegt der Streitwert zwischen 1500 GBP und 3000 GBP, kann das Gericht der obsiegenden Partei in der Regel höchstens 10 % des Streitwerts zusprechen.

Bei Forderungen, bei denen der Streitwert zwischen 3001 GBP und 5000 GBP liegt, trägt in der Regel ebenfalls die unterlegene Partei die Kosten der obsiegenden Partei. Wenn eine Partei anwaltlichen Beistand hat, können diese Kosten höher ausfallen. Für weitere Informationen zu den Kosten siehe die Website des Scottish Courts and Tribunals Service.

Für Klagen im Rahmen des Summarischen Verfahrens gelten derartige Einschränkungen nicht. Eine Kostenaufstellung wird in der Regel vom Sheriff Clerk begutachtet und anschließend vom Sheriff oder vom Summary Sheriff genehmigt.

1.9 Möglichkeit der Anfechtung

Eine im Einfachen Verfahren ergangene Entscheidung kann angefochten werden. Eine Berufung beim Sheriff Appeal Court muss durch eine Berufungsmitteilung (note of appeal) über das Formular 16A erfolgen und innerhalb von 4 Wochen, nachdem das Entscheidungsformular vom Sheriff Clerk an die obsiegende Partei geschickt wurde, bei dem Gericht, das die Forderung im Rahmen des Einfachen Verfahren behandelt hat, eingereicht werden. Für das Summarische Verfahren sind gesonderte Bestimmungen bezüglich einer Berufung vorgesehen. Für weitere Informationen siehe die Website des Scottish Courts and Tribunals Service.

Bei einer unstreitigen Sache im Rahmen des Einfachen Verfahrens jedoch kann ein Widerruf einer Entscheidung des Sheriff oder des Summary Sheriff bei Gericht beantragt werden. Dies ist unter bestimmten Umständen möglich; der entsprechende Antrag muss über Formular 13B gestellt werden. Für weitere Informationen über das Verfahren zum Widerruf einer Entscheidung siehe die Website des Scottish Courts and Tribunals Service.

Weiterführende Links

Auf der Website des Scottish Courts and Tribunals Service können die Vorschriften für das Ordentliche Verfahren, das Summarische Verfahren und das Einfache Verfahren eingesehen werden.

Summary Sheriff

Das Amt des Summary Sheriff wurde durch den Courts Reform (Scotland) Act 2014 (Gesetz zur Gerichtsreform) geschaffen.  Für weitere Informationen siehe die Website der Judiciary of Scotland.

Letzte Aktualisierung: 23/11/2021

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