

Informationen nach Regionen suchen
Ein spezielles Verfahren für geringfügige Forderungen ist nicht vorgesehen. Es gelten die allgemeinen Bestimmungen für Zivilverfahren. Bis zu einem Streitwert von 2000 EUR findet keine mündliche Verhandlung statt; stattdessen wird nur eine einfache Beurteilung vorgenommen.
Es gelten die allgemeinen Bestimmungen für Zivilverfahren.
Der Antrag auf Einleitung des Verfahrens ist in der üblichen Weise wie bei allen anderen Klageanträgen zu stellen.
Besondere Vordrucke sind nicht zu verwenden.
Die Parteien müssen vom Gericht jederzeit über ihre Verfahrensrechte und -pflichten aufgeklärt werden. Sie können sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen oder sich an das Zentrum für Prozesskostenhilfe (Centrum právnej pomoci) wenden.
http://www.centrumpravnejpomoci.sk/
Es gelten die allgemeinen Bestimmungen für Zivilverfahren.
In der Regel wird wie bei anderen Zivilverfahren vorgegangen.
In der Regel wird wie bei anderen Zivilverfahren vorgegangen.
In der Regel wird wie bei anderen Zivilverfahren vorgegangen.
Über die Erstattung der Prozesskosten entscheidet das Gericht je nach Erfolg einer Partei. Wenn eine Partei nur teilweise Erfolg hat, erstattet das Gericht die Prozesskosten anteilig, oder es entscheidet, dass keiner Partei die Prozesskosten zu erstatten sind. Hat eine Partei die Einstellung des Verfahrens zu verantworten, erstattet das Gericht der gegnerischen Partei die Prozesskosten. Ist eine Partei für die Entstehung von Verfahrenskosten verantwortlich, die andernfalls nicht angefallen wären, erstattet das Gericht der anderen Partei diese Kosten. In Ausnahmefällen beschließt das Gericht aus besonderen Gründen die Nichterstattung der Prozesskosten.
Jede Partei kann ein Urteil in der im Zivilverfahren üblichen Weise anfechten. Bei dem Gericht, das die Entscheidung erlassen hat, kann innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung der Entscheidung ein Rechtsmittel eingelegt werden.
Die landessprachliche Fassung dieser Seite wird von der entsprechenden EJN-Kontaktstelle verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Weder das Europäische Justizielle Netz (EJN) noch die Europäische Kommission übernimmt Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.