European Case Law Identifier (ECLI) – Suchdienst
1. Überblick
Die ECLI-Suchschnittstelle wird von der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit den teilnehmenden Gerichten und anderen Einrichtungen für die breite Öffentlichkeit bereitgestellt. Die Kommission bietet diesen Dienst über das Europäische Justizportal an, um EU-Bürgern und Rechtsanwendern im Interesse eines besseren Rechtsschutzes in Angelegenheiten mit Auslandsbezug die Suche nach einschlägigen Urteilen, die mit dem Europäischen Urteilsidentifikator ECLI versehen sind, zu erleichtern. Die Einführung des ECLI geht zurück auf die Schlussfolgerungen des Rates mit einem Aufruf zur Einführung des European Case Law Identifier (ECLI) und eines Mindestbestands von einheitlichen Metadaten für die Rechtsprechung.
2. Nutzungsbedingungen
Durch die Nutzung dieses Dienstes erklären Sie sich mit den Nutzungsbedingungen des Europäischen Justizportals und dessen Datenschutz-Erklärung einverstanden. Sie können diese hier einsehen.
3. Verwendung von Cookies
Wie Cookies im Europäischen Justizportal verwendet werden, erfahren Sie hier.
4. Häufig gestellte Fragen
Frage: Woher stammen die Daten?
Antwort: Die mit dem ECLI versehenen Rechtsprechungsdaten werden entweder von den teilnehmenden Gerichten direkt oder von anderen für die Veröffentlichung dieser Daten zuständigen Organisationen oder Stellen bereitgestellt.
Frage: Warum ist die Suche auf bestimmte Länder und/oder bestimmte Gerichte bzw. Organisationen beschränkt?
Antwort: Es haben noch nicht alle EU-Mitgliedstaaten den ECLI-Standard eingeführt. Zudem ist eine technische Verbindung mit der ECLI-Suchschnittstelle im Europäischen Justizportal erforderlich. Wir arbeiten kontinuierlich an der geografischen Ausweitung des Dienstes.
Frage: Erfolgt die Suche in Echtzeit?
Antwort: Ja, die Suche erfolgt in Echtzeit. Die Rechtsprechungsdatenbanken werden zwar in regelmäßigen Abständen (in der Regel täglich) aktualisiert, doch kann es vorkommen, dass die neuesten Entscheidungen noch nicht verfügbar sind, obwohl sie bereits von der zuständigen Stelle veröffentlicht worden sind.
Frage: Ich habe ein technisches Problem / Der Dienst ist nicht verfügbar, können Sie ihn bitte wiederherstellen?
Antwort: Wir können nicht garantieren, dass der Dienst rund um die Uhr, d. h. 24 Stunden am Tag/7 Tage die Woche, verfügbar ist. Sollte der Dienst für Sie regelmäßig nicht verfügbar sein oder sollte ein anderes technisches Problem auftreten, können Sie uns dies melden. Die Kommission wird ihr Möglichstes tun, um das Problem so schnell wie möglich zu beheben.
Frage: Ich veröffentliche als öffentliche/private Organisation gerichtliche Entscheidungen und möchte über die ECLI-Suchschnittstelle des Europäischen Justizportals Rechtsprechungsdaten zur Verfügung stellen. Ist dies möglich?
Antwort: Ja, das ist möglich. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir informieren Sie dann über die organisatorischen und technischen Einzelheiten.
Frage: Gibt es einen Webdienst, der eine automatisierte Suche nach ECLI-Entscheidungen ermöglicht?
Antwort: Ja, wir haben für diesen Zweck einen SOAP-basierten Webdienst. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir informieren Sie dann über die organisatorischen und technischen Einzelheiten.
Frage: Ich habe eine andere Frage / Ich habe eine Idee, wie der Dienst verbessert werden könnte. An wen kann ich mich wenden?
Antwort: Siehe unten.
5. Kontaktangaben
Das Europäische Justizportal und der ECLI-Suchdienst werden von der Generaldirektion Justiz und Verbraucher der Europäischen Kommission verwaltet.
Mit allgemeinen Anfragen, Anregungen oder technischen Problemen können Sie sich per E-Mail an die Europäische Kommission wenden: JUST-E-JUSTICE@ec.europa.eu
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